Das ist für mich _der_ Beitrag aus der NJW seit langem. Eine Anmerkung eines Münchener Richters zur Entscheidung des OLG Jena vom 01.03.2016, Az. 2 OLG 101 Ss Rs 131/15 (Lebensakte oder vergleichbare Dokumente sind auszuhändigen, auch ohne Vortrag eines konkreten Fehlers, kein ständiges Bemühen um Übersendung): “Anmerkung „Darf ich die Akte sehen?” – „Warum?” […]
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