Rechtsanwalt John Miehler

Miehler & Müller Rechtsanwälte GbR
80333, München
Rechtsgebiete
Insolvenzrecht Strafrecht Zivilrecht
19.05.2015

Restschuldbefreiung aber bei der Schufa geächtet ?

Viele Schuldner fragen bei uns nach, wie lange sie nach einer erfolgreichen Restschuldbefreiung mit dem Makel eines negativen SCHUFA-Eintrages leben müssen.

Unsere Antwort ist für die wenigsten Schuldner ein Grund zum Jubeln. Die SCHUFA wie auch andere Auskunfteien erfahren durch die öffentliche Bekanntmachung von der Restschuldbefreiung des Schuldners. Diese Daten dürfen derzeit nach dem Bundesdatenschutzgesetz über einen Zeitraum von drei Jahren gespeichert und verwendet werden. Gelöscht werden die Daten jeweils zum 31. Dezember eines Jahres (§ 35 Abs. 2 S. 2 Nr. 4 BDSG). Hierdurch sind die Daten im Einzelfall auch länger als drei Jahre abrufbar. Eine vorzeitige Löschung können auch wir nicht erzwingen.

Die SCHUFA und die anderen Auskunfteien sind privatwirtschaftliche Unternehmen, die ihre eigenen Interessen verfolgen. Dabei läßt sich insbesondere die SCHUFA nicht in Karten schauen, wie der Scoreringswert ermittelt wird. Man muss allerdings kein Hellseher sein, um zu wissen dass der Eintrag einer Restschuldbefreiung sich nicht positiv auswirkt.

Vermehrt werden Rufe laut, die fordern, die Restschuldbefreiung nicht für weitere drei Jahre zu speichern, sondern eine taggenaue Löschfrist festzulegen. Speziell für den Fall der Restschuldbefreiung stehe eine dreijährige Prüffrist im Widerspruch mit der Intention der Insolvenzordnung. Bei der Restschuldbefreiung handelt es sich um einen erledigten Sachverhalt, bei dem der Betroffene im Zeitraum von sechs Jahren ein ordnungsgemäßes Zahlungsverhalten dokumentieren konnte. Quelle (externer Link)

Schon vor Einführung der Verkürzung der Wohlverhaltensperiode wurde im Bundesjustizministerium auch über eine Verkürzung der Eintragungsfrist der Restschuldbefreiung nachgedacht. Über einen Vorstoß in diese Richtung haben wir allerdings in letzter Zeit nichts mehr gehört.

Allerdings veranstaltet das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz am 20. Mai gemeinsam mit dem Bundesinnenministerium ein Symposium zum Thema „Scoring – Die Praxis der Auskunfteien, deutsches Datenschutzrecht und europäische Perspektiven.

Wir sind gespannt und werden die weitere Entwicklung weiter verfolgen.