Rechtsanwalt John Miehler

Miehler & Müller Rechtsanwälte GbR
80333, München
Rechtsgebiete
Insolvenzrecht Strafrecht Zivilrecht
27.10.2014

Privatinsolvenztag 2014 – was sind die neuen Entwicklungen ?

privatinsolvenztag

Am Freitag (24.10.2014) nahmen wir am deutschen Privatinsolvenztag teil.

Auf dem Privatinsolvenztag diskutieren Schuldnerberater, Insolvenzverwalter, Gläubigervertreter, Mitglieder der Justiz und andere Interessenvertreter die aktuellen Entwicklungen in der Privatinsolvenz. Der Privatinsolvenztag fand dieses Jahr zum 5. Mal im Münchner Alten Rathaus statt. Im Zentrum dieser Veranstaltung lag die Einführung der neuen Regelungen zur Privatinsolvenz insbesondere die Verkürzung der Restschuldbefreiungsphase, wenn der Schuldner 35 % der Gläubigerforderungen leisten kann.

privatinsolvenztag2Hierbei war es der überwiegende Konsens, dass dies ohne Fremdmittel kaum einem der Schuldnern gelingen wird. Neben der Zahlung an die Gläubiger muss der Schuldner auch die Verfahrenskosten tragen, so dass der Schuldner letztlich fast 70 % seiner Gesamtverschuldung in den ersten drei Jahren aufbringen muss.

Ich persönlich kenne in meiner Praxis nur einen einzigen Schuldner , der im Rahmen der privat Insolvenz tatsächlich die Quote von 35 % aus seinem Einkommen leisten könnte. Es handelt sich um einen leitenden Angestellten mit hohem Einkommen und einer vergleichbar geringen Gesamtverschuldung. Dieser Fall wird allerdings nicht in die Privatinsolvenz gehen, da hier eine außergerichtliche Einigung mit den Gläubigern getroffen wurde.

Interessant fand ich, dass gerade ein Gläubigervertreter kritisierte, dass die 35% Regelung letztlich nur überdurchschnittlich gut verdienende Schuldner priviligiert.

Kritisiert wurde auch, dass der Gesetzgeber letztlich offen gelassen hat, wie der Schuldner überhaupt erfährt, ob er die Quote von 35 % erreicht hat oder nicht. Zumal die Bestimmungen der Insolvenzverwaltervergütung für den Schuldner nicht transparent sind und auch nicht klar ist, welche Erhöhungstatbestände der Insolvenzverwalter im Einzelfall geltend macht.

Persönlich wurde ich (auch durch die Kollegen) in meiner Meinung bestärkt, dass der Insolvenzplan die sinnvollere Alternative zur 35 % Lösung darstellt.