Rechtsanwalt Joachim Sokolowski

Fachanwaltskanzlei Sokolowski
63263, Neu-Isenburg
Rechtsgebiete
Strafrecht Sozialrecht
18.03.2015

Über 5 Jahre Untersuchungshaft kann verhältnismäßig sein

jva eingangNach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgericht muss den vom Standpunkt der Strafverfolgung aus erforderlich und zweckmäßig erscheinenden Freiheitsbeschränkungen ständig der Freiheitsanspruch des noch nicht rechtskräftig verurteilten Beschuldigten als Korrektiv entgegengehalten werden, wobei dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit eine maßgebliche Bedeutung zukommt.

Entsprechend hatte die Verteidigung des Angeklagten in dem vom BGH am 18.12.2014 entschiedenen Fall (StB 25/14) die Aufhebung des Haftbefehls, hilfsweise dessen Außervollzugsetzung, beantragt. Das OLG hat diesen Antrag zurückgewiesen, der BGH die hiergegen erhoobene Beschwerde verworfen.

In den Entscheidungsgründen fürht der BGH u.a. folgendes aus:

[…] Die Fortdauer der nunmehr bereits mehr als fünf Jahre andauernden [...]