Rechtsanwalt Joachim Sokolowski

Fachanwaltskanzlei Sokolowski
63263, Neu-Isenburg
Rechtsgebiete
Strafrecht Sozialrecht
15.03.2015

Nachteils­aus­gleich bei der Ge­samt­strafen­bildung

Tischrechner-200Nötigt die Zä­sur­wirk­ung ein­er ein­zu­be­ziehen­den Vor­ver­ur­teil­ung zur Bild­ung mehr­er­er Ge­samt­straf­en, muss das Ge­richt ein­en sich daraus mög­lich­er­weise für den Ange­klagten er­ge­ben­den Nach­teil in­folge eines zu hoh­en Gesamt­straf­übels aus­gleichen. Es muss also dar­legen, dass es sich dieser Sach­lage bewusst gewesen ist und er­kennen lassen, dass es das Ge­samt­maß der Strafen für schuld­an­ge­messen ge­halten hat.

Dies hat der BGH in seinem Urteil vom 12.02.2015 (4 StR 408/14) festgestellt und diesbezüglich in den Entscheidungsgründen u.a. folgendes ausgeführt:

[…] Gemäß § 55 Abs. 1 Satz 1 StGB war das Landgericht wegen der Zäsurwirkung des Strafbefehls des Amtsgerichts Kaiserslautern vom 15. November
2013 gehindert, unter Einbeziehung der dort verhängten [...]