Rechtsanwalt Joachim Sokolowski

Fachanwaltskanzlei Sokolowski
63263, Neu-Isenburg
Rechtsgebiete
Strafrecht Sozialrecht
09.08.2015

Mindest­lohn für Straf­ge­fangene?

Stacheldraht-200Ein Straf­ge­fangener der JVA Fuhls­büttel, der in der dortigen Bäckerei arbeitet, machte für seine Tätig­keit ab Januar 2015 eine Ver­güt­ung nach dem Mindest­lohn­gesetz (MiLoG) geltend.

Das Langericht Hamburg wies den entsprechenden Antrag zurück.
Das Hanseatisches OLG wies mit Beschluss vom 15.07.2015 (3 Ws 59/15 Vollz) die Rechtsbeschwerde des Inhaftierten ebenfalls zurück und stellte mit seiner Entscheidung folgende Leitsätze auf:

  1. Das Mindestlohngesetz findet auf Strafgefangene keine Anwendung, denn es gilt nach § 22 Abs. 1 Satz 1 MiLoG nur für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.
  2. § 40 HmbStVollzG ist auch in Verbindung mit der Hamburger Strafvollzugsvergütungsordnung weiterhin verfassungsgemäß.

In den Entscheidungsgründen führt das OLG u.a. Folgendes aus:

Die Rechtsbeschwerde ist [...]