Rechtsanwalt Dr. Jan Christian Seevogel

Lausen Rechtsanwälte
80333, München
Rechtsgebiete
Urheberrecht und Medienrecht IT-Recht Gewerblicher Rechtsschutz
14.10.2010

Die offizielle Facebook-Seite aus rechtlicher Sicht - Teil 3: Der Inhalt der Pinnwandeinträge

Nachdem ich im zweiten Teil der Reihe "Facebook und Recht" die Möglichkeiten der Darstellung eines rechtssicheren Impressums auf der Facebook-Seite dargestellt hatte, soll im Folgenden der Inhalt der Pinnwandeinträge im Mittelpunkt stehen.

Die Pinnwand ist der Mittelpunkt eines jeden Facebook-Profils. Auf einer einzigen Facebook-Pinnwand kann in wenigen Stunden so viel passieren, dass der Pinnwand-Inhaber es nicht einmal vollständig mit bekommt, wenn er nicht die entsprechende E-Mail-Benachrichtigungsfunktion aktiviert hat. 

Grundsätzlich ist für jeden Pinnwandeintrag (also für jeden geposteten Text, jedes gepostete Bild und jedes gepostete Video) das Urheber- und Wettbewerbsrecht zu beachten.

Ob ein Text als sogenanntes Sprachwerk im Sinne des § 2 Abs. 1 Nr. 1 UrhG schutzwürdig ist, hängt davon ab, ob der Text je nach Art und Umfang die erforderliche Schöpfungshöhe erreicht. Dies kann nicht pauschal, sondern nur in jedem Einzelfall beurteilt werden. Dass etwa der Inhalt eines kurzen Blogbeitrages im Rahmen des Grundsatzes der sogenannten „Kleinen
Münze“
 schutzwürdig sein kann, ist jedenfalls nicht ausgeschlossen. Von einer kompletten Übernahme fremder Texte ist daher auch in einem kleineren einzelnen Pinnwandeintrag grundsätzlich abzuraten!

Darüber hinaus können Beleidigungen, falsche Behauptungen, rassistische Äußerungen etc. strafrechtlich relevant sein! Das bedeutet insbesondere, dass an die Pinnwand gepostete Fakten nachweislich der Wahrheit entsprechen müssen und geäußerte Meinungen nicht zur Schmähkritik werden dürfen.

Auch bei Verlinkungen, die auf der Pinnwand angebracht werden, ist dies zu beachten. Die Problematik war erst kürzlich ein Thema in der Rechtsprechung bei Verlinkungen in Twitter-Tweets. Dabei hat das LG Frankfurt a.M. per einstweiliger Verfügung das Verlinken auf fremde Seiten mit rechtswidrigen oder rechtsverletzenden Inhalten untersagt.

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