Rechtsanwalt Guido Kluck

WK LEGAL
10999, Berlin
13.01.2017

Verzugspauschale bei verspäteter Lohnzahlung?

Bereits seit dem 29.07.2014 enthält § 288 Absatz 5 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) eine sogenannte Verzugspauschale in Höhe von 40,00 EUR, wenn es sich um eine Entgeltforderung handelt und der Schuldner kein Verbraucher ist. Hierdurch soll der Aufwand des Gläubigers kompensiert werden, die er im Zusammenhang mit der Geltendmachung der Entgeltforderung hat.   Da jedoch nach […]

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