Rechtsanwalt Guido Kluck

WK LEGAL
10999, Berlin
25.09.2015

Bericht von der Gläubigerversammlung der CSA-Fonds und der Deltoton GmbH

Am 22. September 2015 fand am Firmensitz in Dettelbach (Würzburg) über die sich in Insolvenz befindlichen Gesellschaften CSA Beteiligungsfonds 5 GmbH & Co. KG, CSA Beteiligungsfonds 4 GmbH & Co. KG und die Deltoton GmbH die erste Gläubigerversammlung statt. Anlässlich dieses Termins berichtete der Insolvenzverwalter Herr Rechtsanwalt Dr. Schädler von der Bendel Insolvenzverwaltung AG von seinen bisher gewonnenen Erkenntnissen über die jeweiligen Gesellschaften.

Bei seinen Berichten ging der Insolvenzverwalter jeweils von einer umfassenden Struktur der beteiligten Personen und Gesellschaften aus. Mit dieser mind map, welche sich auch in den veröffentlichten Berichten findet, zeichnet er ein überwältigendes Bild eines vernetzten Konglomerats, die das Ausmaß der geballten Willenskraft zur Verschiebung und möglicherweise Verschleierung von Finanzen erahnen ließen. Davon ausgehend fokussierte der Insolvenzverwalter jeweils auf einzelne Transaktionen, aus welchen sich sowohl die unserer Ansicht nach verwerfliche Gesinnungshaltung der Akteure, aber gleichzeitig auch ihr Geschick kapitalmarktrechtlicher Findigkeit ergab. Der Insolvenzverwalter ließ keinen Zweifel daran, dass er jegliche Sachverhalte ausschöpfend analysieren, möglicherweise bestehende Ansprüche im Falle der Erwartung einer Einbringlichkeit gegenüber den Handelnden geltend machen und auf mögliche Strafbarkeiten aller Beteiligten hin überprüfen wird, um bei einem entsprechenden Verdacht die Ermittlungsbehörden über seine Erkenntnisse zu unterrichten.

In Zukunft keine Abbuchungen

Es wurde angekündigt, dass die Beteiligungsgesellschaften – respektive die die Zahlungen konkret einziehende FT Fonds Treuhand GmbH, über welche nurmehr auch die Insolvenz eröffnet ist – ab dem Berichtstermin keine Raten mehr einziehen wird. Es wird also nicht mehr nötig sein, dass Anleger Abbuchungen auf ihr Konto zurückbuchen.

Insolvenzquoten

In den Beteiligungsgesellschaften CSA Beteiligungsfonds 4 GmbH & Co. KG und CSA Beteiligungsfonds 5 GmbH & Co. KG wird voraussichtlich eine Insolvenzquote von 100 % erreicht werden. Dies bedeutet, dass die den Anlegern mitgeteilten Beträge in ihrer Höhe nicht bestritten werden. Bezüglich der Deltoton GmbH ist lediglich eine Insolvenzquote von 29 % zu erwarten. Die jeweilige konkrete Auszahlung kann jedoch noch etwa zwei bis drei Jahre nach Anmeldung der Forderung auf sich warten lassen, da bei der Masse an Beteiligten eine endgültige Klärung der finanziellen Verhältnisse einen erheblichen Aufwand benötigen wird.

Wahl des Insolvenzverwalters und des Gläubigerausschusses

Die Gläubigerversammlung bestätigte in allen drei Verfahren den Insolvenzverwalter in seiner Tätigkeit. Zudem wurde – neben Herrn Frank Schwitalla, Einlagenmanager der Sparkasse, sowie Herr Kollege Rechtsanwalt Tillman Dönnebrink von Dönnebrink, Hauber & Partner –, Herrn Rechtsanwalt Steinchen in seiner Funktion als eingesetztes Mitglied des vorläufigen Gläubigerausschusses das Vertrauen ausgesprochen, und in den finalen Gläubigerausschuss gewählt. Herrn Rechtsanwalt Steinchen obliegt damit auch in Zukunft die Überwachung der Tätigkeit des Insolvenzverwalters.

Was Anleger jetzt noch tuen können

Anleger, welche innerhalb der letzten zehn Jahre, gerechnet taggenau vom heutigen Datum aus, ihre Anlagen gezeichnet haben, sollten sich unverzüglich von einem auf das Kapitalmarktrecht spezialisierten Rechtsanwalt beraten lassen. Hier bestehen Möglichkeiten zu einer umfänglichen Rückabwicklung der Beteiligung unter Erlangung eines Ausgleiches des gesamten bisher entstandenen Schadens.

Soweit Anleger diese zehnjährige Höchstverjährung bereits überschritten haben, so kann auch hier eine anwaltliche Interessenwahrnehmung angezeigt sein. Anleger, welche bisher noch keine Beträge zur Auszahlung mitgeteilt bekommen haben, werden ab dem jetzigen Zeitpunkt über die Höhe ihrer verbleibenden Zahlungsverpflichtungen informiert. Auch zu den hierbei entstehenden Fragen stehen wir betroffenen Anlegern gerne zur Verfügung. Unserer Erfahrung nach übernehmen Rechtsschutzversicherungen zumeist die Kosten für eine Vertretung im Insolvenzverfahren.

In jedem Falle ist die Frist zur Forderungsanmeldung bis zum 1. Oktober 2015 zu beachten.

 

WK LEGAL ist eine auf das Wirtschaftsrecht spezialisierte bundesweit tätige Rechtsanwaltskanzlei.

Rechtsanwalt Matthias Steinchen ist in unserem Team federführend in dem Bereich Bank- und Kapitalmarktrecht. Sollten Sie Fragen zu diesem oder anderen Themen haben, können Sie uns gerne einfach zunächst telefonisch unter 030-692051750 oder per E-Mail kostenlos und unverbindlich kontaktieren.

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