Dr. Sebastian Kraska

80331, München
12.06.2016

Datenschutz: Übermittlung auf Basis von Safe Harbor – Erste Bußgelder rechtskräftig

IITR Information[IITR – 12.6.16] Die ersten drei Bußgeldbescheide des Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit wegen der unzulässigen Übermittlung von Mitarbeiter- und Kundendaten in die USA auf Basis von „Safe Harbor“ sind rechtskräftig geworden.

In der begleitenden Pressemitteilung heißt es, die überwiegende Mehrheit der kontrollierten Unternehmen hätte die Datentransfers im Rahmen der mehrmonatigen Umsetzungsfrist rechtzeitig auf sogenannte Standardvertragsklauseln umgestellt.

Allerdings hätten einige wenige Unternehmen auch ein halbes Jahr nach Wegfall der Safe Harbor-Entscheidung keine zulässige Alternative geschaffen. Die Datenübermittlungen dieser Unternehmen in die USA erfolgten damit ohne rechtliche Grundlage und waren rechtswidrig.

Laut Spiegel Online betrugen die Bußgelder 8.000,- Euro, 9.000,- Euro und 11.000,- Euro.

Vertiefende Informationen:

Kontakt:
Rechtsanwalt Dr. Sebastian Kraska, externer Datenschutzbeauftragter

Telefon: 089-1891 7360
E-Mail-Kontaktformular
E-Mail: email@iitr.de

Information bei neuen Entwicklungen im Datenschutz

Tragen Sie sich einfach in unseren Newsletter ein und wir informieren Sie über aktuelle Entwicklungen im Datenschutzrecht.