Dr. Sebastian Kraska

80331, München
28.08.2015

Datenschutz-Aufsichtsbehörden fordern Nachbesserung bei Entwurf zu EU-Datenschutz-Grundverordnung

IITR Information[IITR – 28.8.15] Die Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder fordert wesentliche Nachbesserungen des derzeit verhandelten Entwurfs zur EU-Datenschutz-Grundverordnung.

In der begleitenden Pressemitteilung heißt es:

„Die Beratungen über die Datenschutz-Grundverordnung sind mit dem Trilog zwischen Europäischem Parlament, Rat der Europäischen Union und Europäischer Kommission in die entscheidende Phase eingetreten. Für die Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder ist es von außerordentlicher Bedeutung, dass die Datenschutz-Grundverordnung im Vergleich zum geltenden Rechtsstand einen verbesserten, mindestens aber dem bisherigen Standard gleichwertigen Grundrechtsschutz gewährleistet. Sie appelliert an die Trilogpartner, bei ihren Verhandlungen insbesondere zu berücksichtigen:

  1. Die Datensparsamkeit muss Gestaltungsziel bleiben!
  2. Es darf keine Aufweichung der Zweckbindung geben!
  3. Die Einwilligung des Einzelnen muss die Datenhoheit sichern!
  4. Die Rechte der Betroffenen dürfen nicht eingeschränkt werden!
  5. Die Profilbildung muss wirksam begrenzt werden!
  6. Effektiver Datenschutz braucht betriebliche und behördliche Datenschutzbeauftragte!
  7. Datenübermittlungen an Behörden und Gerichte in Drittstaaten bedürfen einer stärkeren Kontrolle!“

Es mehren sich damit die Stimmen, die wesentliche Nachbesserungen am derzeit verhandelten Entwurf fordern.

Vertiefende Dokumente:

Weiterführende Berichterstattung zur EU-Datenschutz-Grundverordnung

Kontakt:
Rechtsanwalt Dr. Sebastian Kraska, externer Datenschutzbeauftragter

Telefon: 089-1891 7360
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