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Gesetze » W » WpPG
Stand: 19.8.2011

WpPG

Gesetz über die Erstellung, Billigung und Veröffentlichung des Prospekts, der beim öffentlichen Angebot von Wertpapieren oder bei der Zulassung von Wertpapieren zum Handel an einem organisierten Markt zu veröffentlichen ist
Inhaltsübersicht
Abschnitt 1: Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen
§1 Anwendungsbereich
§2 Begriffsbestimmungen
§3 Pflicht zur Veröffentlichung eines Prospekts und Ausnahmen im Hinblick auf die Art des Angebots
§4 Ausnahmen von der Pflicht zur Veröffentlichung eines Prospekts im Hinblick auf bestimmte Wertpapiere
Abschnitt 2: Erstellung des Prospekts
§5 Prospekt
§6 Basisprospekt
§7 Mindestangaben
§8 Nichtaufnahme von Angaben
§9 Gültigkeit des Prospekts, des Basisprospekts und des Registrierungsformulars
§10 Jährliches Dokument
§11 Angaben in Form eines Verweises
§12 Prospekt aus einem oder mehreren Einzeldokumenten
Abschnitt 3: Billigung und Veröffentlichung des Prospekts
§13 Billigung des Prospekts
§14 Hinterlegung und Veröffentlichung des Prospekts
§15 Werbung
§16 Nachtrag zum Prospekt
Abschnitt 4: Grenzüberschreitende Angebote und Zulassung zum Handel
§17 Grenzüberschreitende Geltung gebilligter Prospekte
§18 Bescheinigung der Billigung
Abschnitt 5: Sprachenregelung und Emittenten mit Sitz in Drittstaaten
§19 Sprachenregelung
§20 Drittstaatemittenten
Abschnitt 6: Zuständige Behörde und Verfahren
§21 Befugnisse der Bundesanstalt
§22 Verschwiegenheitspflicht
§23 Zusammenarbeit mit zuständigen Stellen in anderen Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums
§24 Vorsichtsmaßnahmen
§25 Bekanntmachung von Maßnahmen
§26 Sofortige Vollziehung
Abschnitt 7: Sonstige Vorschriften
§27 Register
§28 Gebühren und Auslagen
§29 Benennungspflicht
§30 Bußgeldvorschriften
§31 Übergangsbestimmungen

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