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Gesetze » W » WaStrG
Stand: 19.8.2011

WaStrG

Bundeswasserstraßengesetz
Abschnitt 1: Bundeswasserstraßen
§1 Binnenwasserstraßen, Seewasserstraßen
§2 Bestandsänderung
§3 Erweiterung und Durchstiche
Abschnitt 2: Wahrung der Bedürfnisse der Landeskultur und der Wasserwirtschaft
§4 Einvernehmen mit den Ländern
Abschnitt 3: Befahren mit Wasserfahrzeugen und Gemeingebrauch
§5 Befahren mit Wasserfahrzeugen
§6 Gemeingebrauch
Abschnitt 4: Unterhaltung der Bundeswasserstraßen und Betrieb der bundeseigenen Schifffahrtsanlagen
§7 Allgemeine Vorschriften über Unterhaltung und Betrieb
§8 Umfang der Unterhaltung
§9 Maßnahmen in Landflächen an Bundeswasserstraßen
§10 Anlagen und Einrichtungen Dritter
§11 Besondere Pflichten im Interesse der Unterhaltung
Abschnitt 5: Ausbau und Neubau der Bundeswasserstraßen
§12 Allgemeine Vorschriften über Ausbau und Neubau
§13 Planungen
§14 Planfeststellung, vorläufige Anordnung
§14a Anhörungsverfahren
§14b Planfeststellungsbeschluss, Plangenehmigung
§14c Rechtswirkungen der Planfeststellung und der Plangenehmigung
§14d Planänderung vor Fertigstellung des Vorhabens
§14e Rechtsbehelfe
§15 Veränderungssperre, Vorkaufsrecht
§17 - 19 (weggefallen)
§16 Besondere Pflichten im Interesse des Vorhabens
§20 Vorzeitige Besitzeinweisung
§21 Ausschluss von Ansprüchen
§ 22
§ 23
Abschnitt 6: Ordnungsvorschriften
§24 Strompolizei
§25 Verantwortliche Personen
§26 Inanspruchnahme nicht verantwortlicher Personen
§27 Strompolizeiverordnungen
§28 Strompolizeiliche Verfügungen
§29 Verhältnismäßigkeit, Wahl der Mittel
§30 Besondere Befugnisse zur Beseitigung von Schifffahrtshindernissen
§31 Strom- und schifffahrtspolizeiliche Genehmigung
§32 Rücknahme und Widerruf der strom- und schifffahrtspolizeilichen Genehmigung
§33 Besondere Pflichten im Interesse der Überwachung
Abschnitt 7: Besondere Aufgaben
§34 Schifffahrtszeichen
§35 Wasserstands- und Hochwassermeldedienst, Eisbekämpfung und Feuerschutz
Abschnitt 8: Entschädigung
§36 Allgemeine Vorschriften über Entschädigung
§37 Einigung, Festsetzungsbescheid
§38 Vollstreckung
§39 Rechtsweg
Abschnitt 9: Kreuzungen mit öffentlichen Verkehrswegen
§40 Duldungspflicht
§41 Kosten der Herstellung von Kreuzungsanlagen
§42 Unterhaltung der Kreuzungsanlagen
§43 Durchfahrten unter Brücken im Zuge öffentlicher Verkehrswege
Abschnitt 10: Durchführung des Gesetzes
§44 Enteignung für Zwecke der Bundeswasserstraßen
§45 Zuständigkeiten
§46 Rechtsverordnungen
§47 Kostenregelung
§48 Anforderungen der Sicherheit und Ordnung
Abschnitt 11: Bußgeldvorschriften, Schlussvorschriften
§ 49
§50 Ordnungswidrigkeiten
§51 - 55 (weggefallen)
§56 Überleitungsbestimmungen
§ 57
§ 58
§ 59
(zu § 1 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 5 und § 2 Abs. 2)Verzeichnis der dem allgemeinen Verkehr dienenden Binnenwasserstraßen des Bundes
(zu § 14e Abs. 1) Bundeswasserstraßen mit erstinstanzlicher Zuständigkeit des Bundesverwaltungsgerichts
Auszug aus EinigVtr Anlage I Kapitel XI Sachgebiet E Abschnitt III (BGBl. II 1990, 889, 1111) - Maßgaben für das beigetretene Gebiet (Art. 3 EinigVtr) -

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