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Gesetze » V » VereinsG
Stand: 19.8.2011

VereinsG

Gesetz zur Regelung des öffentlichen Vereinsrechts
Eingangsformel
Erster Abschnitt: Allgemeine Vorschriften
§1 Vereinsfreiheit
§2 Begriff des Vereins
Zweiter Abschnitt: Verbot von Vereinen
§3 Verbot
§4 Ermittlungen
§5 Vollzug des Verbots
§6 Anfechtung des Verbotsvollzugs
§7 Unanfechtbarkeit des Verbots, Eintragung in öffentliche Register
§8 Verbot der Bildung von Ersatzorganisationen
§9 Kennzeichenverbot
Dritter Abschnitt: Beschlagnahme und Einziehung des Vermögens verbotener Vereine
§10 Vermögensbeschlagnahme
§11 Vermögenseinziehung
§12 Einziehung von Gegenständen Dritter
§13 Abwicklung
Vierter Abschnitt: Sondervorschriften
§14 Ausländervereine
§15 Ausländische Vereine
§16 Arbeitnehmer- und Arbeitgebervereinigungen
§17 Wirtschaftsvereinigungen
§18 Räumlicher Geltungsbereich von Vereinsverboten
Fünfter Abschnitt: Schlußbestimmungen
§19 Rechtsverordnungen
§20 Zuwiderhandlungen gegen Verbote
§21 Zuwiderhandlungen gegen Rechtsverordnungen
§22 - 29 (weggefallen)
§30 Aufhebung und Fortgeltung von Rechtsvorschriften
§31 Übergangsregelungen
§32 Einschränkung von Grundrechten
§33 Inkrafttreten

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