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Gesetze » U » UBGG
Stand: 19.8.2011

UBGG

Gesetz über Unternehmensbeteiligungsgesellschaften
Erster Abschnitt: Allgemeine Vorschriften
§1 Gegenstand und Zweck des Gesetzes
§1a Begriffsbestimmungen
§2 Anforderungen an Rechtsform, Unternehmensgegenstand, Sitz und Kapital
Zweiter Abschnitt: Vorschriften über die Tätigkeit der Unternehmensbeteiligungsgesellschaften
Erster Unterabschnitt:
§3 Zulässige Geschäfte
§4 Anlagegrenzen
§5 Unzulässige Geschäfte
§6 Verletzung der Vorschriften über den Geschäftskreis
§7 Anteilstruktur, Mitteilungspflichten
§8 Jahresabschluß, Lagebericht und Abschlußprüfung
Zweiter Unterabschnitt:
§9 - 11 (weggefallen)
Dritter Unterabschnitt:
§12 (weggefallen)
Dritter Abschnitt: Verfahren und Aufsicht, Bezeichnungsschutz
§14 Zuständigkeit
§15 Anerkennung
§16 Voraussetzungen der Anerkennung, Erlöschen
§17 Widerruf
§18 Verzicht
§19 Erneuter Antrag auf Anerkennung
§20 Schutz der Bezeichnung "Unternehmensbeteiligungsgesellschaft"
§21 Anzeige-, Vorlage- und Duldungspflichten
§21a Befugnisse der Aufsichtsbehörde, Verschwiegenheitspflicht
§22 Mitteilungen und Bekanntmachungen
Vierter Abschnitt: Übergangs-, Bußgeld-, Änderungs- und Schlußvorschriften
Erster Unterabschnitt: Übergangs- und Bußgeldvorschriften
§23 Mitteilungspflichten der Aktionäre und Gesellschafter bei Anerkennung als Unternehmensbeteiligungsgesellschaft
§24 Gesellschafterdarlehen
§25 Übergangsvorschriften für am 1. April 1998 anerkannte Unternehmensbeteiligungsgesellschaften
§26 Übergangsvorschriften
§27 Bußgeldvorschriften
Zweiter Unterabschnitt: Änderung anderer Gesetze
§28 - 31 ----
Dritter Unterabschnitt: Berlin-Klausel und Inkrafttreten
§ 32
§ 33

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