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Gesetze » S » StrEG
Stand: 19.8.2011

StrEG

Gesetz über die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen
Eingangsformel
§1 Entschädigung für Urteilsfolgen
§2 Entschädigung für andere Strafverfolgungsmaßnahmen
§3 Entschädigung bei Einstellung nach Ermessensvorschrift
§4 Entschädigung nach Billigkeit
§5 Ausschluß der Entschädigung
§6 Versagung der Entschädigung
§7 Umfang des Entschädigungsanspruchs
§8 Entscheidung des Strafgerichts
§9 Verfahren nach Einstellung durch die Staatsanwaltschaft
§10 Anmeldung des Anspruchs, Frist
§11 Ersatzanspruch des kraft Gesetzes Unterhaltsberechtigten
§12 Ausschluß der Geltendmachung der Entschädigung
§13 Rechtsweg, Beschränkung der Übertragbarkeit
§14 Nachträgliche Strafverfolgung
§15 Ersatzpflichtige Kasse
§16 Übergangsvorschriften
§16a Entschädigung für die Folgen einer rechtskräftigen Verurteilung, einer freiheitsentziehenden oder anderen vorläufigen Strafverfolgungsmaßnahme in der Deutschen Demokratischen Republik
§17 (weggefallen)
§18 (weggefallen)
§20 (weggefallen)
§21 (weggefallen)

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