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Gesetze » S » StVO
Stand: 19.8.2011

StVO

Straßenverkehrs-Ordnung
Inhaltsübersicht
Eingangsformel
I.
§1 Grundregeln
§2 Straßenbenutzung durch Fahrzeuge
§3 Geschwindigkeit
§4 Abstand
§5 Überholen
§6 Vorbeifahren
§7 Benutzung von Fahrstreifen durch Kraftfahrzeuge
§7a Abgehende Fahrstreifen, Einfädelungsstreifen und Ausfädelungsstreifen
§8 Vorfahrt
§9 Abbiegen, Wenden und Rückwärtsfahren
§9a (weggefallen)
§10 Einfahren und Anfahren
§11 Besondere Verkehrslagen
§12 Halten und Parken
§13 Einrichtungen zur Überwachung der Parkzeit
§14 Sorgfaltspflichten beim Ein- und Aussteigen
§15 Liegenbleiben von Fahrzeugen
§15a Abschleppen von Fahrzeugen
§16 Warnzeichen
§17 Beleuchtung
§18 Autobahnen und Kraftfahrstraßen
§19 Bahnübergänge
§20 Öffentliche Verkehrsmittel und Schulbusse
§21 Personenbeförderung
§21a Sicherheitsgurte, Schutzhelme
§22 Ladung
§23 Sonstige Pflichten des Fahrzeugführers
§24 Besondere Fortbewegungsmittel
§25 Fußgänger
§26 Fußgängerüberwege
§27 Verbände
§28 Tiere
§29 Übermäßige Straßenbenutzung
§30 Umweltschutz und Sonntagsfahrverbot
§31 Sport und Spiel
§32 Verkehrshindernisse
§33 Verkehrsbeeinträchtigungen
§34 Unfall
§35 Sonderrechte
II.
§36 Zeichen und Weisungen der Polizeibeamten
§37 Wechsellichtzeichen, Dauerlichtzeichen und Grünpfeil
§38 Blaues Blinklicht und gelbes Blinklicht
§39 Verkehrszeichen
§40 Gefahrzeichen
§41 Vorschriftzeichen
§42 Richtzeichen
§43 Verkehrseinrichtungen
III.
§44 Sachliche Zuständigkeit
§45 Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen
§46 Ausnahmegenehmigung und Erlaubnis
§47 Örtliche Zuständigkeit
§48 Verkehrsunterricht
§49 Ordnungswidrigkeiten
§50 Sonderregelung für die Insel Helgoland
§51 Besondere Kostenregelung
§52 Entgelt für die Benutzung tatsächlich-öffentlicher Verkehrsflächen
§53 Inkrafttreten
(zu § 40 Absatz 6 und 7) Allgemeine und Besondere Gefahrzeichen
(zu § 41 Absatz 1) Vorschriftzeichen
(zu § 42 Absatz 2)Richtzeichen
(zu 43 Absatz 3)Verkehrseinrichtungen
Auszug aus EinigVtr Anlage I Kapitel XI Sachgebiet B Abschnitt III (BGBl. II 1990, 889, 1104) - Maßgaben für das beigetretene Gebiet (Art. 3 EinigVtr) -

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