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Gesetze » R » RPflG
Stand: 19.8.2011

RPflG

Rechtspflegergesetz
Eingangsformel
Erster Abschnitt: Aufgaben und Stellung des Rechtspflegers
§1 Allgemeine Stellung des Rechtspflegers
§2 Voraussetzungen für die Tätigkeit als Rechtspfleger
§3 Übertragene Geschäfte
§4 Umfang der Übertragung
§5 Vorlage an den Richter
§6 Bearbeitung übertragener Sachen durch den Richter
§7 Bestimmung des zuständigen Organs der Rechtspflege
§8 Gültigkeit von Geschäften
§9 Weisungsfreiheit des Rechtspflegers
§10 Ausschließung und Ablehnung des Rechtspflegers
§11 Rechtsbehelfe
§12 Bezeichnung des Rechtspflegers
§13 Ausschluß des Anwaltszwangs
Zweiter Abschnitt: Dem Richter vorbehaltene Geschäfte in Familiensachen und auf dem Gebiet der freiwilligen Gerichtsbarkeit sowie in Insolvenzverfahren und schiffahrtsrechtlichen Verteilungsverfahren
§14 Kindschafts- und Adoptionssachen
§15 Betreuungssachen und betreuungsgerichtliche Zuweisungssachen
§16 Nachlaß- und Teilungssachen
§17 Registersachen und unternehmensrechtliche Verfahren
§18 Insolvenzverfahren
§19 Aufhebung von Richtervorbehalten
§19a Verfahren nach der Verordnung (EG) Nr. 1346/2000 über Insolvenzverfahren
§19b Schiffahrtsrechtliches Verteilungsverfahren
Dritter Abschnitt: Dem Rechtspfleger nach § 3 Nr. 3 übertragene Geschäfte
§20 Bürgerliche Rechtsstreitigkeiten
§21 Festsetzungsverfahren
§22 Gerichtliche Geschäfte in Straf- und Bußgeldverfahren
§23 Verfahren vor dem Patentgericht
§24 Aufnahme von Erklärungen
§24a Beratungshilfe
§24b Amtshilfe
Vierter Abschnitt: Sonstige Vorschriften auf dem Gebiet der Gerichtsverfassung
§ 25
§25 Sonstige Geschäfte auf dem Gebiet der Familiensachen
§25a Verfahrenskostenhilfe
§26 Verhältnis des Rechtspflegers zum Urkundsbeamten der Geschäftsstelle
§27 Pflicht zur Wahrnehmung sonstiger Dienstgeschäfte
§28 Zuständiger Richter
Fünfter Abschnitt: Dem Rechtspfleger übertragene Geschäfte in anderen Bereichen
§29 Geschäfte im internationalen Rechtsverkehr
§30 (weggefallen)
§31 Geschäfte der Staatsanwaltschaft im Strafverfahren und Vollstreckung in Straf- und Bußgeldsachen sowie von Ordnungs- und Zwangsmitteln
§32 Nicht anzuwendende Vorschriften
Sechster Abschnitt: Schlußvorschriften
§33 Regelung für die Übergangszeit, Befähigung zum Amt des Bezirksnotars
§33a Übergangsregelung für die Jugendstrafvollstreckung
§34 Wahrnehmung von Rechtspflegeraufgaben durch Bereichsrechtspfleger
§34a Ausbildung von Bereichsrechtspflegern zu Rechtspflegern
§35 Vorbehalt für Baden-Württemberg
§36 Neugliederung der Gerichte in Baden-Württemberg
§36a Vorbehalt für die Freie und Hansestadt Hamburg
§36b Übertragung von Rechtspflegeraufgaben auf den Urkundsbeamten der Geschäftsstelle
§37 Rechtspflegergeschäfte nach Landesrecht
§ 38
§39 Überleitungsvorschrift
§40 Inkrafttreten
Auszug aus EinigVtr Anlage I Kapitel III Sachgebiet A Abschnitte III und IV (BGBl. II 1990, 889, 927, 941) Abschnitt III - Maßgaben für das beigetretene Gebiet (Art. 3 EinigVtr) - Abschnitt IV - Sonderregelung für das Land Berlin -

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