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Gesetze » P » PublG
Stand: 19.8.2011

PublG

Gesetz über die Rechnungslegung von bestimmten Unternehmen und Konzernen
Erster Abschnitt: Rechnungslegung von Unternehmen
§1 Zur Rechnungslegung verpflichtete Unternehmen
§2 Beginn und Dauer der Pflicht zur Rechnungslegung
§3 Geltungsbereich
§4 Gesetzliche Vertreter, Aufsichtsrat, Feststellung, Gericht
§5 Aufstellung von Jahresabschluß und Lagebericht
§6 Prüfung durch die Abschlußprüfer
§7 Prüfung durch den Aufsichtsrat
§8 Feststellung des Jahresabschlusses
§9 Offenlegung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Prüfung durch den Betreiber des elektronischen Bundesanzeigers
§10 Nichtigkeit des Jahresabschlusses
Zweiter Abschnitt: Rechnungslegung von Konzernen
§11 Zur Rechnungslegung verpflichtete Mutterunternehmen
§12 Beginn und Dauer der Pflicht zur Konzernrechnungslegung
§13 Aufstellung von Konzernabschluß und Konzernlagebericht
§14 Prüfung des Konzernabschlusses
§15 Offenlegung des Konzernabschlusses
§ 16
Dritter Abschnitt: Straf-, Bußgeld- und Schlußvorschriften
§17 Unrichtige Darstellung
§18 Verletzung der Berichtspflicht
§19 Verletzung der Geheimhaltungspflicht
§20 Bußgeldvorschriften
§21 Festsetzung von Ordnungsgeld
§22 Erstmalige Anwendung geänderter Vorschriften
§23 Inkrafttreten

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