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Gesetze » K » KrW-/AbfG
Stand: 19.8.2011

KrW-/AbfG

Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Beseitigung von Abfällen
Inhaltsübersicht
Erster Teil: Allgemeine Vorschriften
§1 Zweck des Gesetzes
§2 Geltungsbereich
§3 Begriffsbestimmungen
§3a Elektronische Kommunikation
Zweiter Teil: Grundsätze und Pflichten der Erzeuger und Besitzer von Abfällen sowie der Entsorgungsträger
§4 Grundsätze der Kreislaufwirtschaft
§5 Grundpflichten der Kreislaufwirtschaft
§6 Stoffliche und energetische Verwertung
§7 Anforderungen an die Kreislaufwirtschaft
§8 Anforderungen an die Kreislaufwirtschaft im Bereich der landwirtschaftlichen Düngung
§9 Pflichten der Anlagenbetreiber
§10 Grundsätze der gemeinwohlverträglichen Abfallbeseitigung
§11 Grundpflichten der Abfallbeseitigung
§12 Anforderungen an die Abfallbeseitigung
§13 Überlassungspflichten
§14 Duldungspflichten bei Grundstücken
§15 Pflichten der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger
§16 Beauftragung Dritter
§17 Wahrnehmung von Aufgaben durch Verbände
§18 Wahrnehmung von Aufgaben durch Selbstverwaltungskörperschaften der Wirtschaft
§19 Abfallwirtschaftskonzepte und Abfallbilanzen
§ 20
§21 Anordnungen im Einzelfall
Dritter Teil: Produktverantwortung
§22 Produktverantwortung
§23 Verbote, Beschränkungen und Kennzeichnungen
§24 Rücknahme- und Rückgabepflichten
§25 Freiwillige Rücknahme
§26 Besitzerpflichten nach Rücknahme
Vierter Teil: Planungsverantwortung
1. Abschnitt
§27 Ordnung der Beseitigung
§28 Durchführung der Beseitigung
§29 Abfallwirtschaftsplanung
§29a Öffentlichkeitsbeteiligung bei Abfallwirtschaftsplänen
2. Abschnitt
§30 Erkundung geeigneter Standorte
§31 Planfeststellung und Genehmigung
§32 Erteilung, Sicherheitsleistung, Nebenbestimmungen
§33 Zulassung vorzeitigen Beginns
§34 Planfeststellungsverfahren und weitere Verwaltungsverfahren
§35 Bestehende Abfallbeseitigungsanlagen
§36 Stillegung
§36a Emissionserklärung
§36b Zugang zu Informationen
§36c Rechtsverordnungen über Anforderungen an Deponien
§36d Kosten der Ablagerung von Abfällen
Fünfter Teil: Absatzförderung
§37 Pflichten der öffentlichen Hand
Sechster Teil: Informationspflichten
§38 Abfallberatungspflicht
§39 Unterrichtung der Öffentlichkeit
Siebenter Teil: Überwachung
§40 Allgemeine Überwachung
§41 Abfallbezeichnung, Gefährliche Abfälle
§42 Registerpflichten
§43 Nachweispflichten
§44 Anordnungen im Einzelfall
§45 Anforderungen an Nachweise und Register
§46 (weggefallen)
§49 Transportgenehmigung
§50 Genehmigung für Vermittlungsgeschäfte und in sonstigen Fällen
§51 Verzicht auf die Transportgenehmigung und die Genehmigung für Vermittlungsgeschäfte
§52 Entsorgungsfachbetriebe, Entsorgergemeinschaften
Achter Teil: Betriebsorganisation, Beauftragter für Abfall und Erleichterungen für auditierte Unternehmensstandorte
§53 Mitteilungspflichten zur Betriebsorganisation
§54 Bestellung eines Betriebsbeauftragten für Abfall
§55 Aufgaben
§55a Erleichterungen für auditierte Unternehmensstandorte
Neunter Teil: Schlußbestimmungen
§56 Geheimhaltung und Datenschutz
§57 Umsetzung von Rechtsakten der Europäischen Gemeinschaften
§58 Vollzug im Bereich der Bundeswehr
§59 Beteiligung des Bundestages beim Erlaß von Rechtsverordnungen
§60 Anhörung beteiligter Kreise
§61 Bußgeldvorschriften
§62 Einziehung
§63 Zuständige Behörden
§63a Bestimmungen zum Verwaltungsverfahren
§64 (weggefallen)
Abfallgruppen
Beseitigungsverfahren
Verwertungsverfahren
Kriterien zur Bestimmung des Standes der Technik

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