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Gesetze » K » KWG
Stand: 19.8.2011

KWG

Gesetz über das Kreditwesen
Inhaltsübersicht
Erster Abschnitt: Allgemeine Vorschriften
1.
§1 Begriffsbestimmungen
§1a Handelsbuch und Anlagebuch
§1b Begriffsbestimmungen für Verbriefungen
§2 Ausnahmen
§2a Ausnahmen für gruppenangehörige Institute
§2b Rechtsform
§2c Inhaber bedeutender Beteiligungen
§2d Leitungsorgane von Finanzholding-Gesellschaften und gemischten Finanzholding-Gesellschaften
§3 Verbotene Geschäfte
§4 Entscheidung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
2.
§ 5
§6 Aufgaben
§6a Besondere Aufgaben
§7 Zusammenarbeit mit der Deutschen Bundesbank
§8 Zusammenarbeit mit anderen Stellen
§8a Besondere Aufgaben bei der Aufsicht auf zusammengefasster Basis
§8b Zusammenarbeit bei der Beaufsichtigung von Finanzkonglomeraten
§8c Übertragung der Zuständigkeit für die Aufsicht über Institutsgruppen, Finanzholding-Gruppen und gruppenangehörige Institute
§8d Zuständigkeit für die zusätzliche Beaufsichtigung auf Konglomeratsebene
§8e Aufsichtskollegien
§9 Verschwiegenheitspflicht
Zweiter Abschnitt: Vorschriften für Institute, Institutsgruppen, Finanzholding-Gruppen, Finanzkonglomerate, gemischte Finanzholding-Gesellschaften und gemischte Unternehmen
1.
§10 Anforderungen an die Eigenmittelausstattung von Instituten, Institutsgruppen und Finanzholding-Gruppen
§10a Ermittlung der Eigenmittelausstattung von Institutsgruppen und Finanzholding-Gruppen
§10b Eigenmittelausstattung von Finanzkonglomeraten
§10c Nullgewichtung von Intragruppenforderungen
§11 Liquidität
§12 Begrenzung von qualifizierten Beteiligungen
§12a Begründung von Unternehmensbeziehungen
2.
§13 Großkredite von Nichthandelsbuchinstituten
§13a Großkredite von Handelsbuchinstituten
§13b Großkredite von Institutsgruppen und Finanzholding-Gruppen
§13c Gruppeninterne Transaktionen mit gemischten Unternehmen
§13d Risikokonzentrationen und gruppeninterne Transaktionen von Finanzkonglomeraten
§14 Millionenkredite
§15 Organkredite
§ 16
§17 Haftungsbestimmung
§18 Kreditunterlagen
§18a Verbriefungen
§18b Organisatorische Vorkehrungen bei Verbriefungen
§19 Begriff des Kredits für die §§ 13 bis 13b und 14 und des Kreditnehmers
§20 Ausnahmen von den Verpflichtungen nach den §§ 13 bis 13b und 14
§20a Gedeckte Schuldverschreibungen
§20b Anerkennung von Sicherungsinstrumenten als anrechnungsentlastend
§20c Befreiung von den Verpflichtungen nach § 13 Abs. 3, § 13a Abs. 3 bis 5 und § 13b Abs. 1
§21 Begriff des Kredits für die §§ 15 bis 18
§22 Rechtsverordnungsermächtigung über Kredite
2a.
§22a Registerführendes Unternehmen
§22b Führung des Refinanzierungsregisters für Dritte
§22c Refinanzierungsmittler
§22d Refinanzierungsregister
§22e Bestellung des Verwalters
§22f Verhältnis des Verwalters zur Bundesanstalt
§22g Aufgaben des Verwalters
§22h Verhältnis des Verwalters zum registerführenden Unternehmen und zum Refinanzierungsunternehmen
§22i Vergütung des Verwalters
§22j Wirkungen der Eintragung in das Refinanzierungsregister
§22k Beendigung und Übertragung der Registerführung
§22l Bestellung des Sachwalters bei Eröffnung des Insolvenzverfahrens
§22m Bekanntmachung der Bestellung des Sachwalters
§22n Rechtsstellung des Sachwalters
§22o Bestellung des Sachwalters bei Insolvenzgefahr
3.
§22p (weggefallen)
4.
§23 Werbung
§23a Sicherungseinrichtung
5.
§24 Anzeigen
§24a Errichtung einer Zweigniederlassung und Erbringung grenzüberschreitender Dienstleistungen in anderen Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums
§24b Teilnahme an Zahlungs- sowie Wertpapierliefer- und -abrechnungssystemen sowie interoperablen Systemen
§24c Automatisierter Abruf von Kontoinformationen
§25 Monatsausweise und weitere Angaben
§25a Besondere organisatorische Pflichten von Instituten
5a.
§25b Einhaltung der besonderen organisatorischen Pflichten im bargeldlosen Zahlungsverkehr
§25c Interne Sicherungsmaßnahmen
§25d Vereinfachte Sorgfaltspflichten
§25e Vereinfachungen bei der Durchführung der Identifizierung
§25f Verstärkte Sorgfaltspflichten
§25g Gruppenweite Einhaltung von Sorgfaltspflichten
§25h Verbotene Geschäfte
5b.
§26 Vorlage von Jahresabschluß, Lagebericht und Prüfungsberichten
5c.
§26a Offenlegung durch die Institute
6.
§ 27
§28 Bestellung des Prüfers in besonderen Fällen
§29 Besondere Pflichten des Prüfers
§30 Bestimmung von Prüfungsinhalten
7.
§ 31
Dritter Abschnitt: Vorschriften über die Beaufsichtigung der Institute
1.
§32 Erlaubnis
§33 Versagung der Erlaubnis
§33a Aussetzung oder Beschränkung der Erlaubnis bei Unternehmen mit Sitz außerhalb der Europäischen Gemeinschaften
§33b Anhörung der zuständigen Stellen eines anderen Staates des Europäischen Wirtschaftsraums
§34 Stellvertretung und Fortführung bei Todesfall
§35 Erlöschen und Aufhebung der Erlaubnis
§36 Abberufung von Geschäftsleitern, Übertragung von Organbefugnissen auf Sonderbeauftragte, Abberufung von Mitgliedern des Verwaltungs- und Aufsichtsorgans
§37 Einschreiten gegen ungesetzliche Geschäfte
§38 Folgen der Aufhebung und des Erlöschens der Erlaubnis, Maßnahmen bei der Abwicklung
2.
§39 Bezeichnungen "Bank" und "Bankier"
§40 Bezeichnung "Sparkasse"
§41 Ausnahmen
§42 Entscheidung der Bundesanstalt
§43 Registervorschriften
3.
§44 Auskünfte und Prüfungen von Instituten, Anbietern von Nebendienstleistungen, Finanzholding-Gesellschaften und in die Aufsicht auf zusammengefaßter Basis einbezogenen Unternehmen
§44a Grenzüberschreitende Auskünfte und Prüfungen
§44b Auskünfte und Prüfungen bei Inhabern bedeutender Beteiligungen
§44c Verfolgung unerlaubter Bankgeschäfte und Finanzdienstleistungen
4.
§45 Maßnahmen zur Verbesserung der Eigenmittelausstattung und der Liquidität
§45a Maßnahmen gegenüber Finanzholding-Gesellschaften und gemischten Finanzholding-Gesellschaften
§45b Maßnahmen bei organisatorischen Mängeln
§45c Sonderbeauftragter
§46 Maßnahmen bei Gefahr
§46a (weggefallen)
§46b Insolvenzantrag
§46c Insolvenzrechtliche Fristen und Haftungsfragen
§46d Unterrichtung der anderen Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums über Sanierungsmaßnahmen
§46e Insolvenzverfahren in den Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums
§46f Unterrichtung der Gläubiger im Insolvenzverfahren
§47 Moratorium, Einstellung des Bank- und Börsenverkehrs
§48 Wiederaufnahme des Bank- und Börsenverkehrs
4a.
§48a Übertragungsanordnung
§48b Bestands- und Systemgefährdung
§48c Fristsetzung; Erlass der Übertragungsanordnung
§48d Gegenleistung; Ausgleichsverbindlichkeit
§48e Inhalt der Übertragungsanordnung
§48f Durchführung der Ausgliederung
§48g Wirksamwerden und Wirkungen der Ausgliederung
§48h Haftung des Kreditinstituts; Insolvenzfestigkeit der Ausgliederung
§48i Gegenstände, die ausländischem Recht unterliegen
§48j Partielle Rückübertragung
§48k Partielle Übertragung
§48l Maßnahmen bei dem Kreditinstitut
§48m Maßnahmen bei dem übernehmenden Rechtsträger
§48n Unterrichtung
§48o Maßnahmen bei übergeordneten Unternehmen von Institutsgruppen
§48p Maßnahmen bei Finanzholding-Gruppen
§48q Maßnahmen bei Finanzkonglomeraten
§48r Rechtsschutz
§48s Beschränkung der Vollzugsfolgenbeseitigung; Entschädigung
5.
§49 Sofortige Vollziehbarkeit
§ 50
§51 Umlage und Kosten
Vierter Abschnitt: Besondere Vorschriften für Finanzkonglomerate
§51a Ermittlung eines Finanzkonglomerats; Schwellenwerte
§51b Feststellung eines Finanzkonglomerats
§51c Befreiungen
Fünfter Abschnitt: Sondervorschriften
§52 Sonderaufsicht
§52a Verjährung von Ansprüchen gegen Organmitglieder von Kreditinstituten
§53 Zweigstellen von Unternehmen mit Sitz im Ausland
§53a Repräsentanzen von Instituten mit Sitz im Ausland
§53b Unternehmen mit Sitz in einem anderen Staat des Europäischen Wirtschaftsraums
§53c Unternehmen mit Sitz in einem Drittstaat
§53d Mutterunternehmen mit Sitz in einem Drittstaat
§53e Zusammenarbeit mit der Kommission der Europäischen Gemeinschaften
Sechster Abschnitt: Strafvorschriften, Bußgeldvorschriften
§54 Verbotene Geschäfte, Handeln ohne Erlaubnis
§55 Verletzung der Pflicht zur Anzeige der Zahlungsunfähigkeit oder der Überschuldung
§55a Unbefugte Verwertung von Angaben über Millionenkredite
§55b Unbefugte Offenbarung von Angaben über Millionenkredite
§56 Bußgeldvorschriften
§57 (weggefallen)
§59 Geldbußen gegen Unternehmen
§60 Zuständige Verwaltungsbehörde
§60a Beteiligung der Bundesanstalt und Mitteilungen in Strafsachen
Siebenter Abschnitt: Übergangs- und Schlußvorschriften
§61 Erlaubnis für bestehende Kreditinstitute
§62 Überleitungsbestimmungen
§ 63
§63a Sondervorschriften für das in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannte Gebiet
§64 Nachfolgeunternehmen der Deutschen Bundespost
§64a (weggefallen)
§64b Kapital von bestehenden Kreditinstituten
§64c (weggefallen)
§64d Übergangsregelung für Großkredite
§64e Übergangsvorschriften zum Sechsten Gesetz zur Änderung des Gesetzes über das Kreditwesen
§64f Übergangsvorschriften zum Vierten Finanzmarktförderungsgesetz
§64g Übergangsvorschriften zum Finanzkonglomeraterichtlinie-Umsetzungsgesetz
§64h Übergangsvorschriften zum Gesetz zur Umsetzung der neu gefassten Bankenrichtlinie und der neu gefassten Kapitaladäquanzrichtlinie
§64i Übergangsvorschriften zum Finanzmarktrichtlinie-Umsetzungsgesetz
§64j Übergangsvorschriften zum Jahressteuergesetz 2009
§64k Übergangsvorschrift zum Gesetz zur Umsetzung der Beteiligungsrichtlinie
§64l Übergangsvorschrift zur Erlaubnis für die Anlageverwaltung
§64m Übergangsvorschriften zum Gesetz zur Umsetzung der geänderten Bankenrichtlinie und der geänderten Kapitaladäquanzrichtlinie
§ 65

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