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Gesetze » J » JuSchG
Stand: 19.8.2011

JuSchG

Jugendschutzgesetz
Eingangsformel
Abschnitt 1: Allgemeines
§1 Begriffsbestimmungen
§2 Prüfungs- und Nachweispflicht
§3 Bekanntmachung der Vorschriften
Abschnitt 2: Jugendschutz in der Öffentlichkeit
§4 Gaststätten
§5 Tanzveranstaltungen
§6 Spielhallen, Glücksspiele
§7 Jugendgefährdende Veranstaltungen und Betriebe
§8 Jugendgefährdende Orte
§9 Alkoholische Getränke
§10 Rauchen in der Öffentlichkeit, Tabakwaren
Abschnitt 3: Jugendschutz im Bereich der Medien
Unterabschnitt 1: Trägermedien
§11 Filmveranstaltungen
§12 Bildträger mit Filmen oder Spielen
§13 Bildschirmspielgeräte
§14 Kennzeichnung von Filmen und Film- und Spielprogrammen
§15 Jugendgefährdende Trägermedien
Unterabschnitt 2: Telemedien
§16 Sonderregelung für Telemedien
Abschnitt 4: Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien
§17 Name und Zuständigkeit
§18 Liste jugendgefährdender Medien
§19 Personelle Besetzung
§20 Vorschlagsberechtigte Verbände
§21 Verfahren
§22 Aufnahme von periodischen Trägermedien und Telemedien
§23 Vereinfachtes Verfahren
§24 Führung der Liste jugendgefährdender Medien
§25 Rechtsweg
Abschnitt 5: Verordnungsermächtigung
§26 Verordnungsermächtigung
Abschnitt 6: Ahndung von Verstößen
§27 Strafvorschriften
§28 Bußgeldvorschriften
Abschnitt 7: Schlussvorschriften
§29 Übergangsvorschriften
§29a Weitere Übergangsregelung
§30 Inkrafttreten, Außerkrafttreten

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