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Ein schöner Beitrag zum einem wichtigen und kontroversen ...
Artikel: Die 300 sind voll!
Dr. Timo Ehmann
vor
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herzlichen Glückwunsch! Jedenfalls eine stattliche Zahl!
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» HOAI
Stand: 19.8.2011
HOAI
Verordnung über die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen
Eingangsformel
Inhaltsübersicht
Teil 1: Allgemeine Vorschriften
§1 Anwendungsbereich
§2 Begriffsbestimmungen
§3 Leistungen und Leistungsbilder
§4 Anrechenbare Kosten
§5 Honorarzonen
§6 Grundlagen des Honorars
§7 Honorarvereinbarung
§8 Berechnung des Honorars in besonderen Fällen
§9 Berechnung des Honorars bei Beauftragung von Einzelleistungen
§10 Mehrere Vorentwurfs- oder Entwurfsplanungen
§11 Auftrag für mehrere Objekte
§12 Planausschnitte
§13 Interpolation
§14 Nebenkosten
§15 Zahlungen
§16 Umsatzsteuer
Teil 2: Flächenplanung
Abschnitt 1: Bauleitplanung
§17 Anwendungsbereich
§18 Leistungsbild Flächennutzungsplan
§19 Leistungsbild Bebauungsplan
§20 Honorare für Leistungen bei Flächennutzungsplänen
§21 Honorare für Leistungen bei Bebauungsplänen
Abschnitt 2: Landschaftsplanung
§22 Anwendungsbereich
§23 Leistungsbild Landschaftsplan
§24 Leistungsbild Grünordnungsplan
§25 Leistungsbild Landschaftsrahmenplan
§26 Leistungsbild Landschaftspflegerischer Begleitplan
§27 Leistungsbild Pflege- und Entwicklungsplan
§28 Honorare für Leistungen bei Landschaftsplänen
§29 Honorare für Leistungen bei Grünordnungsplänen
§30 Honorare für Leistungen bei Landschaftsrahmenplänen
§31 Honorare für Leistungen bei Pflege- und Entwicklungsplänen
Teil 3: Objektplanung
Abschnitt 1: Gebäude und raumbildende Ausbauten
§32 Besondere Grundlagen des Honorars
§33 Leistungsbild Gebäude und raumbildende Ausbauten
§34 Honorare für Leistungen bei Gebäuden und raumbildenden Ausbauten
§35 Leistungen im Bestand
§36 Instandhaltungen und Instandsetzungen
Abschnitt 2: Freianlagen
§37 Besondere Grundlagen des Honorars
§38 Leistungsbild Freianlagen
§39 Honorare für Leistungen bei Freianlagen
Abschnitt 3: Ingenieurbauwerke
§40 Anwendungsbereich
§41 Besondere Grundlagen des Honorars
§42 Leistungsbild Ingenieurbauwerke
§43 Honorare für Leistungen bei Ingenieurbauwerken
Abschnitt 4: Verkehrsanlagen
§44 Anwendungsbereich
§45 Besondere Grundlagen des Honorars
§46 Leistungsbild Verkehrsanlagen
§47 Honorare für Leistungen bei Verkehrsanlagen
Teil 4: Fachplanung
Abschnitt 1: Tragwerksplanung
§48 Besondere Grundlagen des Honorars
§49 Leistungsbild Tragwerksplanung
§50 Honorare für Leistungen bei Tragwerksplanungen
Abschnitt 2: Technische Ausrüstung
§51 Anwendungsbereich
§52 Besondere Grundlagen des Honorars
§53 Leistungsbild Technische Ausrüstung
§54 Honorare für Leistungen bei der Technischen Ausrüstung
Teil 5: Übergangs- und Schlussvorschriften
§55 Übergangsvorschrift
§56 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Schlussformel
(zu § 3 Absatz 1)Beratungsleistungen
(zu § 3 Absatz 3)Besondere Leistungen
(zu § 5 Absatz 4 Satz 2)Objektlisten
(zu § 18 Absatz 1)Leistungen im Leistungsbild Flächennutzungsplan
(zu § 19 Absatz 1)Leistungen im Leistungsbild Bebauungsplan
(zu § 23 Absatz 1)Leistungen im Leistungsbild Landschaftsplan
(zu § 24 Absatz 1)Leistungen im Leistungsbild Grünordnungsplan
(zu § 25 Absatz 1)Leistungen im Leistungsbild Landschaftsrahmenplan
(zu § 26 Absatz 1)Leistungen im Leistungsbild Landschaftspflegerischer Begleitplan
(zu § 27)Leistungen im Leistungsbild Pflege- und Entwicklungsplan
(zu den §§ 33 und 38 Absatz 2)Leistungen im Leistungsbild Gebäude und raumbildende Ausbauten sowie im Leistungsbild Freianlagen
(zu § 42 Absatz 1 und § 46 Absatz 2)Leistungen im Leistungsbild Ingenieurbauwerke und im Leistungsbild Verkehrsanlagen
(zu § 49 Absatz 1)Leistungen im Leistungsbild Tragwerksplanung
(zu § 53 Absatz 1)Leistungen im Leistungsbild Technische Ausrüstung
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