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Gesetze
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» GrStG
Stand: 19.8.2011
GrStG
Grundsteuergesetz
Abschnitt I
§1 Heberecht
§2 Steuergegenstand
§3 Steuerbefreiung für Grundbesitz bestimmter Rechtsträger
§4 Sonstige Steuerbefreiungen
§5 Zu Wohnzwecken benutzter Grundbesitz
§6 Land- und forstwirtschaftlich genutzter Grundbesitz
§7 Unmittelbare Benutzung für einen steuerbegünstigten Zweck
§8 Teilweise Benutzung für einen steuerbegünstigten Zweck
§9 Stichtag für die Festsetzung der Grundsteuer, Entstehung der Steuer
§10 Steuerschuldner
§11 Persönliche Haftung
§12 Dingliche Haftung
Abschnitt II
§13 Steuermeßzahl und Steuermeßbetrag
§14 Steuermeßzahl für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft
§15 Steuermeßzahl für Grundstücke
§16 Hauptveranlagung
§17 Neuveranlagung
§18 Nachveranlagung
§19 Anzeigepflicht
§20 Aufhebung des Steuermeßbetrags
§21 Änderung von Steuermeßbescheiden
§22 Zerlegung des Steuermeßbetrags
§23 Zerlegungsstichtag
§24 Ersatz der Zerlegung durch Steuerausgleich
Abschnitt III
§25 Festsetzung des Hebesatzes
§26 Koppelungsvorschriften und Höchsthebesätze
§27 Festsetzung der Grundsteuer
§28 Fälligkeit
§29 Vorauszahlungen
§30 Abrechnung über die Vorauszahlungen
§31 Nachentrichtung der Steuer
Abschnitt IV
§32 Erlaß für Kulturgut und Grünanlagen
§33 Erlaß wegen wesentlicher Ertragsminderung
§34 Verfahren
Abschnitt V
§ 35
§36 Steuervergünstigung für abgefundene Kriegsbeschädigte
§37 Sondervorschriften für die Hauptveranlagung 1974
§38 Anwendung des Gesetzes
§ 39
Abschnitt VI
§40 Land- und forstwirtschaftliches Vermögen
§41 Bemessung der Grundsteuer für Grundstücke nach dem Einheitswert
§42 Bemessung der Grundsteuer für Mietwohngrundstücke und Einfamilienhäuser nach der Ersatzbemessungsgrundlage
§43 Steuerfreiheit für neugeschaffene Wohnungen
§44 Steueranmeldung
§45 Fälligkeit von Kleinbeträgen
§46 Zuständigkeit der Gemeinden
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