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Gesetze » G » GPSG
Stand: 19.8.2011

GPSG

Gesetz über technische Arbeitsmittel und Verbraucherprodukte
Inhaltsübersicht
Abschnitt 1: Allgemeine Vorschriften
§1 Anwendungsbereich
§2 Begriffsbestimmungen
§3 Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen
Abschnitt 2: Inverkehrbringen und Kennzeichnen von Produkten
§4 Inverkehrbringen und Ausstellen
§5 Besondere Pflichten für das Inverkehrbringen von Verbraucherprodukten
§6 CE-Kennzeichnung
§7 GS-Zeichen
Abschnitt 3: Überwachung des Inverkehrbringens von Produkten
§8 Aufgaben und Befugnisse der zuständigen Behörden
§9 Meldeverfahren
§10 Veröffentlichung von Informationen
Abschnitt 4: Besondere Vorschriften
§11 Zugelassene Stellen
§12 Aufgaben der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin
§13 Ausschuss für technische Arbeitsmittel und Verbraucherprodukte
Abschnitt 5: Überwachungsbedürftige Anlagen
§14 Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen
§15 Befugnisse der zuständigen Behörde
§16 Zutrittsrecht des Beauftragten der zugelassenen Überwachungsstelle
§17 Durchführung der Prüfung und Überwachung
§18 Aufsichtsbehörden
Abschnitt 6: Straf- und Bußgeldvorschriften
§19 Bußgeldvorschriften
§20 Strafvorschriften
Abschnitt 7: Schlussvorschriften
§21 Übergangsbestimmungen

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