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Gesetze » F » FernUSG
Stand: 19.8.2011

FernUSG

Gesetz zum Schutz der Teilnehmer am Fernunterricht
§1 Anwendungsbereich
1. Abschnitt
§2 Rechte und Pflichten der Vertragschließenden
§3 Form und Inhalt des Fernunterrichtsvertrags
§4 Widerrufsrecht des Teilnehmers
§5 Kündigung
§6 Rechtsfolgen der Kündigung bei gemischten Verträgen
§7 Nichtigkeit; Recht zur fristlosen Kündigung
§8 Umgehungsverbot
§9 Widerrufsfrist bei Fernunterricht gegen Teilzahlungen
§10 Ausschluss abweichender Vereinbarungen
§ 11
2. Abschnitt
§12 Zulassung von Fernlehrgängen
§13 Zulassung berufsbildender Fernlehrgänge
§14 Rücknahme und Widerruf
§15 Unentgeltliche berufsbildende Fernlehrgänge
§16 Werbung mit Informationsmaterial
§17 Vertreter, Berater
§18 Ergänzende Fernlehrgänge
3. Abschnitt
§19 Zentralstelle; Zulassungsentscheidung
§20 Auskunftspflicht
§21 Ordnungswidrigkeiten
4. Abschnitt
§ 22
§ 23
§24 (weggefallen)
§26 Gerichtsstand
§27 Übergangsvorschrift
§28 (Inkrafttreten)
Auszug aus EinigVtr Anlage I Kap. XVI Sachgebiet D Abschnitt III (BGBl. II 1990, 889, 1136)

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