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Ein schöner Beitrag zum einem wichtigen und kontroversen ...
Artikel: Die 300 sind voll!
Dr. Timo Ehmann
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» BtMG
Stand: 19.8.2011
BtMG
Gesetz über den Verkehr mit Betäubungsmitteln
Inhaltsübersicht
Erster Abschnitt: Begriffsbestimmungen
§1 Betäubungsmittel
§2 Sonstige Begriffe
Zweiter Abschnitt: Erlaubnis und Erlaubnisverfahren
§3 Erlaubnis zum Verkehr mit Betäubungsmitteln
§4 Ausnahmen von der Erlaubnispflicht
§5 Versagung der Erlaubnis
§6 Sachkenntnis
§7 Antrag
§8 Entscheidung
§9 Beschränkungen, Befristung, Bedingungen und Auflagen
§10 Rücknahme und Widerruf
§10a Erlaubnis für den Betrieb von Drogenkonsumräumen
Dritter Abschnitt: Pflichten im Betäubungsmittelverkehr
§11 Einfuhr, Ausfuhr und Durchfuhr
§12 Abgabe und Erwerb
§13 Verschreibung und Abgabe auf Verschreibung
§14 Kennzeichnung und Werbung
§15 Sicherungsmaßnahmen
§16 Vernichtung
§17 Aufzeichnungen
§18 Meldungen
Vierter Abschnitt: Überwachung
§19 Durchführende Behörde
§20 Besondere Ermächtigung für den Spannungs- oder Verteidigungsfall
§21 Mitwirkung anderer Behörden
§22 Überwachungsmaßnahmen
§23 Probenahme
§24 Duldungs- und Mitwirkungspflicht
§24a Anzeige des Anbaus von Nutzhanf
§25 Kosten
Fünfter Abschnitt: Vorschriften für Behörden
§26 Bundeswehr, Bundespolizei, Bereitschaftspolizei und Zivilschutz
§27 Meldungen und Auskünfte
§28 Jahresbericht an die Vereinten Nationen
Sechster Abschnitt: Straftaten und Ordnungswidrigkeiten
§29 Straftaten
§29a Straftaten
§30 Straftaten
§30a Straftaten
§30b Straftaten
§30c Vermögensstrafe
§31 Strafmilderung oder Absehen von Strafe
§31a Absehen von der Verfolgung
§32 Ordnungswidrigkeiten
§33 Erweiterter Verfall und Einziehung
§34 Führungsaufsicht
Siebenter Abschnitt: Betäubungsmittelabhängige Straftäter
§35 Zurückstellung der Strafvollstreckung
§36 Anrechnung und Strafaussetzung zur Bewährung
§37 Absehen von der Erhebung der öffentlichen Klage
§38 Jugendliche und Heranwachsende
Achter Abschnitt: Übergangs- und Schlußvorschriften
§39 Übergangsregelung
§39a Übergangsregelung aus Anlass des Gesetzes zur Änderung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften
§40 (gegenstandslos)
§ 41
(zu § 1 Abs. 1) nicht verkehrsfähige Betäubungsmittel)
(zu § 1 Abs. 1)(verkehrsfähige, aber nicht verschreibungsfähige Betäubungsmittel)
(zu § 1 Abs. 1)verkehrsfähige und verschreibungsfähige Betäubungsmittel
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