Gesetze
Urteile
Tarifverträge
News
mehr
Einloggen
Neu hier?
×
Zuletzt kommentiert
Urteil: AG Mannheim (abrechnung, verh...
Josef Langner
vor
3 Tagen
Artikel: Wettbewerbsrecht: Der Datens...
Dr. Timo Ehmann
vor
30 Tagen
Im Fazit...
"Auf der anderen Seite schützt das UWG vor u...
Artikel: „Tarifsystem stärken“ – oder...
Katrin Harzbecher
vor
einem Monat
Also, dass die Sozialkassen für das Baugewerbe unnötig si...
Artikel: Deckelung der Anwaltskosten ...
Dr. Timo Ehmann
vor
einem Monat
Ein schöner Beitrag zum einem wichtigen und kontroversen ...
Artikel: Die 300 sind voll!
Dr. Timo Ehmann
vor
3 Monaten
herzlichen Glückwunsch! Jedenfalls eine stattliche Zahl!
Kennen Sie schon?
Gesetze
Die wichtigsten deutschen Bundesgesetze
Urteile
Mehr als 230.000 Urteile
Alle
Kostenlose Mitglieder Vorteile
Merkzettel
Merken Sie sich alles von überall!
Blog
Haben Sie etwas zu sagen?
Dokumente
Das juristische Repositorium
Nutzer Vorteile
Die letzten News
Ein Ziel sollte man haben
Gerfried Braune
vor
etwa 2 Stunden
…oder mehrere. Das Problem vieler Konflikte ist es, dass die eigenen Ziele nicht klar sind. Es...
Austrittszenarien für Griechenland
Clemens Kochinke
vor
etwa 3 Stunden
HJa - Washington. Das Regionalbüro Nordamerika der Friedrich-Naumann-Stiftung unter...
Wiederholungsspiel – Ja oder Nein?
Max Randerath
vor
etwa 7 Stunden
Beim Relegationsspiel der 1. Fussball-Bundesliga zwischen Hertha BSC und Fortuna Düsseldorf...
News lesen
Neue Mitglieder
Thomas Wilmes
Kanzlei Dr.Wessel & Partner GbR
· Sozius
Matthias Groschopf
Rechtsanwaltskanzlei Groschopf
· Rechtsanwalt
Dr. Michael E. Kurth, LL.M.
Kanzlei Dr. Kurth in Bonn (Strafrecht und Internetrecht)
· Rechtsanwalt
Personenverzeichnis
Empfehlung: Beitrag der Woche
Kein Recht zur Anpassung de...
Malte Winter
Der Bundesgerichtshof hat zwei Entscheidungen zu der Frage getroffen, ob der Vermieter zur Erhöhung von Betriebskostenvorauszahlungen auch dann berechtigt ist, wenn die zugrunde gelegte Abrechnung inhaltliche Fehler aufweist. ...
Mehr News lesen
Teilen
Teilen:
JusMeum
Facebook
Twitter
Xing
Merken
Kommentieren
Gesetz anzeigen
Gesetze
»
B
» BeurkG
Stand: 19.8.2011
BeurkG
Beurkundungsgesetz
Erster Abschnitt: Allgemeine Vorschriften
§1 Geltungsbereich
§2 Überschreiten des Amtsbezirks
§3 Verbot der Mitwirkung als Notar
§4 Ablehnung der Beurkundung
§5 Urkundensprache
Zweiter Abschnitt: Beurkundung von Willenserklärungen
1.
§6 Ausschließungsgründe
§7 Beurkundungen zugunsten des Notars oder seiner Angehörigen
2.
§8 Grundsatz
§9 Inhalt der Niederschrift
§10 Feststellung der Beteiligten
§11 Feststellungen über die Geschäftsfähigkeit
§12 Nachweise für die Vertretungsberechtigung
§13 Vorlesen, Genehmigen, Unterschreiben
§13a Eingeschränkte Beifügungs- und Vorlesungspflicht
§14 Eingeschränkte Vorlesungspflicht
§15 Versteigerungen
§16 Übersetzung der Niederschrift
3.
§17 Grundsatz
§18 Genehmigungserfordernisse
§19 Unbedenklichkeitsbescheinigung
§20 Gesetzliches Vorkaufsrecht
§20a Vorsorgevollmacht
§21 Grundbucheinsicht, Briefvorlage
4.
§22 Hörbehinderte, sprachbehinderte und sehbehinderte Beteiligte
§23 Besonderheiten für hörbehinderte Beteiligte
§24 Besonderheiten für hör- und sprachbehinderte Beteiligte, mit denen eine schriftliche Verständigung nicht möglich ist
§25 Schreibunfähige
§26 Verbot der Mitwirkung als Zeuge oder zweiter Notar
5.
§27 Begünstigte Personen
§28 Feststellungen über die Geschäftsfähigkeit
§29 Zeugen, zweiter Notar
§30 Übergabe einer Schrift
§ 31
§32 Sprachunkundige
§33 Besonderheiten beim Erbvertrag
§34 Verschließung, Verwahrung
§34a Mitteilungs- und Ablieferungspflichten
§35 Niederschrift ohne Unterschrift des Notars
Dritter Abschnitt: Sonstige Beurkundungen
1.
§36 Grundsatz
§37 Inhalt der Niederschrift
§38 Eide, eidesstattliche Versicherungen
2.
§39 Einfache Zeugnisse
§39a Einfache elektronische Zeugnisse
§40 Beglaubigung einer Unterschrift
§41 Beglaubigung der Zeichnung einer Firma oder Namensunterschrift
§42 Beglaubigung einer Abschrift
§43 Feststellung des Zeitpunktes der Vorlegung einer privaten Urkunde
Vierter Abschnitt: Behandlung der Urkunden
§44 Verbindung mit Schnur und Prägesiegel
§44a Änderungen in den Urkunden
§45 Aushändigung der Urschrift
§46 Ersetzung der Urschrift
§47 Ausfertigung
§48 Zuständigkeit für die Erteilung der Ausfertigung
§49 Form der Ausfertigung
§50 Übersetzungen
§51 Recht auf Ausfertigungen, Abschriften und Einsicht
§52 Vollstreckbare Ausfertigungen
§53 Einreichung beim Grundbuchamt oder Registergericht
§54 Rechtsmittel
Fünfter Abschnitt: Verwahrung
§54a Antrag auf Verwahrung
§54b Durchführung der Verwahrung
§54c Widerruf
§54d Absehen von Auszahlung
§54e Verwahrung von Wertpapieren und Kostbarkeiten
Sechster Abschnitt: Schlußvorschriften
1.
a)
§ 55
§56 Beseitigung von Doppelzuständigkeiten
§ 57
§58 Beurkundungen nach dem Personenstandsgesetz
§59 Unberührt bleibendes Bundesrecht
b)
§ 60
§61 Unberührt bleibendes Landesrecht
§62 Zuständigkeit der Amtsgerichte, Zustellung
§ 63
§64 Notare in Baden-Württemberg
c)
§ 65
d)
§ 66
e)
§ 67
f)
§ 68
g)
§ 69
2.
§ 70
3.
§ 71
Schlußformel
Kommentare
Schreiben Sie einen Kommentar
Kontakt
·
Werben auf JusMeum
·
Impressum
·
Datenschutz
·
AGB
·
Rechtsprechungs-Archiv
·
Personenverzeichnis
·
Homepage Tools
·
Deliktsrecht