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Gesetze » B » BZRG
Stand: 19.8.2011

BZRG

Gesetz über das Zentralregister und das Erziehungsregister
Erster Teil: Registerbehörde
§1 Bundeszentralregister
§2 (weggefallen)
Zweiter Teil: Das Zentralregister
Erster Abschnitt: Inhalt und Führung des Registers
§3 Inhalt des Registers
§4 Verurteilungen
§5 Inhalt der Eintragung
§6 Gesamtstrafe und Einheitsstrafe
§7 Aussetzung zur Bewährung
§8 Sperre für Fahrerlaubnis
§ 9
§10 Entscheidungen von Verwaltungsbehörden und Gerichten
§11 Schuldunfähigkeit
§12 Nachträgliche Entscheidungen nach allgemeinem Strafrecht
§13 Nachträgliche Entscheidungen nach Jugendstrafrecht
§14 Gnadenerweise und Amnestien
§15 Eintragung der Vollstreckung
§16 Wiederaufnahme des Verfahrens
§17 Sonstige Entscheidungen und gerichtliche Feststellungen
§18 Straftaten im Zusammenhang mit der Ausübung eines Gewerbes
§19 Aufhebung von Entscheidungen
§20 Mitteilungen, Berichtigungen, Sperrvermerke
§20a Namensänderung
§21 (weggefallen)
§21a Automatisiertes Auskunftsverfahren
§22 Hinweispflicht der Registerbehörde
§23 Hinweis auf Gesamtstrafenbildung
§24 Entfernung von Eintragungen
§25 Anordnung der Entfernung
§26 Zu Unrecht entfernte Eintragungen
Zweiter Abschnitt: Suchvermerke
§27 Speicherung
§28 Behandlung
§29 Erledigung
Dritter Abschnitt: Auskunft aus dem Zentralregister
1.
§30 Antrag
§30a Antrag auf ein erweitertes Führungszeugnis
§31 Erteilung des Führungszeugnisses und des erweiterten Führungszeugnisses an Behörden
§32 Inhalt des Führungszeugnisses
§33 Nichtaufnahme von Verurteilungen nach Fristablauf
§34 Länge der Frist
§35 Gesamtstrafe, Einheitsstrafe und Nebenentscheidungen
§36 Beginn der Frist
§37 Ablaufhemmung
§38 Mehrere Verurteilungen
§39 Anordnung der Nichtaufnahme
§40 Nachträgliche Eintragung
2.
§41 Umfang der Auskunft
§42 Auskunft an den Betroffenen
§42a Auskunft für wissenschaftliche Zwecke
§42b Auskünfte zur Vorbereitung von Rechtsvorschriften und allgemeinen Verwaltungsvorschriften
§42c Protokollierungen
§43 Weiterleitung von Auskünften
3.
§44 Vertrauliche Behandlung der Auskünfte
4.
§44a Versagung der Auskunft
Vierter Abschnitt: Tilgung
§45 Tilgung nach Fristablauf
§46 Länge der Tilgungsfrist
§47 Feststellung der Frist und Ablaufhemmung
§48 Anordnung der Tilgung wegen Gesetzesänderung
§49 Anordnung der Tilgung in besonderen Fällen
§50 Zu Unrecht getilgte Eintragungen
Fünfter Abschnitt: Rechtswirkungen der Tilgung
§51 Verwertungsverbot
§52 Ausnahmen
Sechster Abschnitt: Begrenzung von Offenbarungspflichten des Verurteilten
§53 Offenbarungspflicht bei Verurteilungen
Siebenter Abschnitt: Verurteilungen durch Stellen eines anderen Staates und Auskünfte an solche Stellen
§54 Eintragungen in das Register
§55 Verfahren bei der Eintragung
§56 Behandlung von Eintragungen
§57 Auskunft an ausländische sowie über- und zwischenstaatliche Stellen
§58 Berücksichtigung von Verurteilungen
Dritter Teil: Das Erziehungsregister
§59 Führung des Erziehungsregisters
§60 Eintragungen in das Erziehungsregister
§61 Auskunft aus dem Erziehungsregister
§62 Suchvermerke
§63 Entfernung von Eintragungen
§64 Begrenzung von Offenbarungspflichten des Betroffenen
Vierter Teil: Übernahme des Strafregisters beim Generalstaatsanwalt der Deutschen Demokratischen Republik
§64a Strafregister der Deutschen Demokratischen Republik
§64b Eintragungen und Eintragungsunterlagen
Fünfter Teil: Übergangs- und Schlußvorschriften
§65 Übernahme von Eintragungen in das Zentralregister
§66 Bei Inkrafttreten dieses Gesetzes getilgte oder tilgungsreife Eintragungen
§67 Eintragungen in der Erziehungskartei
§68 Bestimmungen und Bezeichnungen in anderen Vorschriften
§69 Übergangsvorschriften
§ 70
§ 71

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