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Gesetze » A » AnfG
Stand: 19.8.2011

AnfG

Gesetz über die Anfechtung von Rechtshandlungen eines Schuldners außerhalb des Insolvenzverfahrens
§1 Grundsatz
§2 Anfechtungsberechtigte
§3 Vorsätzliche Benachteiligung
§4 Unentgeltliche Leistung
§5 Rechtshandlungen des Erben
§6 Gesellschafterdarlehen
§6a Gesicherte Darlehen
§7 Berechnung der Fristen
§8 Zeitpunkt der Vornahme einer Rechtshandlung
§9 Anfechtung durch Einrede
§10 Vollstreckbarer Titel
§11 Rechtsfolgen
§12 Ansprüche des Anfechtungsgegners
§13 Bestimmter Klageantrag
§14 Vorläufig vollstreckbarer Schuldtitel. Vorbehaltsurteil
§15 Anfechtung gegen Rechtsnachfolger
§16 Eröffnung des Insolvenzverfahrens
§17 Unterbrechung des Verfahrens
§18 Beendigung des Insolvenzverfahrens
§19 Internationales Anfechtungsrecht
§20 Übergangsregeln

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