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Hat A seiner Frau geraten, für die geplante Reise statt der Eisenbahn ein Flugzeug zu nehmen und dabei gehofft, dass das Flugzeug abstürzen könnte, was auch geschah, so wird in der Strafrechtslehre die Strafbarkeit verneint mit der Begründung, der A habe den Kausalverlauf zwar in irgend einer dunklen Weise vorausgesehen, weil letztlich als Möglichkeit alles voraussehbar ist, aber keinesfalls beherrschen oder steuern können, weswegen keine Tötungshandlung vorliege. Für A hat sich nur eine Hoffnung erfüllt; anders freilich, wenn er wusste, dass Terroristen einen Anschlag auf diese Maschine geplant haben.
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