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In BGH 55, 153 wird die Einschränkung der Bewegungsfreiheit eines in einem Hafen eingeschlossenen Schiffes als Eigentumsverletzung in Form einer Gebrauchsbeeinträchtigung und nicht als Freiheitsverletzung betrachtet; zur Problematik des Begriffs Freiheit der als Rechtsgut des § 823 I vgl. Deutsch, Festschrift für Hauß, S. 43 ff.; Erman/Ehmann, Handkommentar zum BGB, 12. Aufl. 2008, Anh zu § 12 Rz 268; dazu unten im Text A IV 3 c.
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