1. Kreditauftrag mit Rechtsbindungswillen?
Hat Ministerpräsident Wulff seinen Landtag belogen? Er bestreitet dies bekanntlich mit der Begründung, er habe den Kredit von Frau Geerkens erhalten und also keine "wirtschaftliche" Beziehung zu Herrn Geerkens gehabt. Die FAZ (vom 23.2.2012, S. 8) lässt diese Schutzbehauptung durch einen Rechtswissenschaftler aus Lüneburg widerlegen mit der Begründung, Egon Geerkens habe seiner Frau den Auftrag erteilt, Wulff den Kredit zu gewähren und hafte daher gemäß § 778 BGB seiner Frau als Bürge, habe als solcher einen (potentiellen) Regressanspruch aus § 774 BGB und stünde daher zu Wulff in rechtlichen, also auch in „wirtschaftlichen“ Beziehungen. Geerkens habe sich überlegt, wie das "Geschäft" mit Wulff abgewickelt werden könnte und sei aufgrund dessen Auftraggeber seiner Frau geworden.
Das ist jedenfalls keine schlüssige Begründung von rechtswissenschaftlicher Qualität. Denn gelogen hätte Wulff ja nur, wenn er um diese „wirtschaftliche Beziehung“ gewusst hätte. Es ist aber schon sehr unsicher, ob diese überhaupt bestand. Denn es ist immerhin auch denkbar - wird sogar behauptet, dass Egon Geerkens seiner Frau das Geld vorher gegeben hat, damit sie es Wulff als Darlehen geben kann; auch denkbar, dass er dies Wulff gar nicht gesagt hat, um diesen nicht bösgläubig zu machen. In diesem Fall wäre Egon Geerkens zwar auch Auftraggeber seiner Frau, aber nur zur Auszahlung des Darlehens, nicht zu einer Kreditvergabe aus eigenem Vermögen und also nicht Kreditauftraggeber und auch nicht Bürge. Denkbar ist auch, dass Frau Geerkens ihren Mann beauftragt hat, darüber nachzudenken, wie man Wulff helfen kann und dieser nach reiflicher Überlegung gesagt hat, gib du ihm das Geld, aber bitte über einen... mehr...