Die Verwendung von Facebook Social-Plugins (z.B. Like-Button, Comments, Login-Button etc.) verstößt jedenfalls dann gegen datenschutzrechtliche Vorschriften (insbes. § 13 Abs.1 TMG), wenn ein entsprechender Hinweis in der Datenschutzerklärung fehlt. Eine Vielzahl deutscher Unternehmen nutzt Facebook Social-Plugins nach wie vor ohne entsprechend über die Funktionsweise und die Datenerhebung in der Datenschutzerklärung aufzuklären. Der folgende Text ist als Beispiel ohne Anspruch auf Vollständigkeit gedacht, bitte beachten Sie, dass die Erklärung möglicherweise Ihrem individuellen Internetauftritt angepasst werden muss. Gern dürfen Sie den Text als Grundlage der Facebook-Datenschutzerklärung für Ihr Unternehmen verwenden:
"Verwendung von Facebook Social Plugins
Unsere Internetpräsenz nutzt sog. Social Plugins des sozialen Netzwerkes facebook.com ("Facebook"). Facebook wird von der Facebook Inc., 1601 S. California Ave, Palo Alto, CA 94304, USA betrieben. Detaillierte Hinweise zu den Funktionen der einzelnen Plugins und deren Erscheinungsbild finden Sie auf der folgenden Webseite:http://developers.facebook.com/docs/plugins/
Diejenigen Webseiten unserer Internetpräsenz, die Facebook Social Plugins enthalten, stellen über Ihren Browser eine direkte Verbindung mit den Servern von Facebook her, wenn Sie von Ihnen geöffnet werden. An Facebook wird dadurch die Information übermittelt, dass die das Social Plugin enthaltende Seite unseres Internetangebots von Ihnen aufgerufen wurde.
Soweit Sie zu diesem Zeitpunkt bei Facebook eingeloggt sind, können der Besuch unserer Seiten sowie sämtliche Ihrer Interaktionen im Zusammenhang mit den Social Plugins (z.B. Klicken des „Like“-Buttons, Erstellen eines Kommentars etc.) Ihrem...
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Facebook bietet den Erstellern der Facebook-Seiten einen Code-Schnipsel an, mit dessen Hilfe auch auf externen Internetseiten eine „Like-Box“ mit denjenigen Facebook- Mitgliedern angezeigt werden kann, denen die Facebook-Seite gefällt. Es bietet sich an, diese Like-Box auf der eigenen Unternehmens-Webseite anzeigen zu lassen. Dadurch wird es ermöglicht, die Facebook-Seite extern zu bewerben und die Besucher der Unternehmens-Webseite durch Impulsklick zu „Personen, denen die Facebook-Seite gefällt“ zu machen.
Die Betreiber einer offiziellen Facebook-Seite haben neuerdings die Möglichkeit, neue Fans für Ihre Seite zu gewinnen, indem sie Kontakte aus ihrem Adressbuch (auch solche, die NICHT bei Facebook sind!) zu Ihrer Seite einladen können.
Ausgangssituation: