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Wann haben Sie sich zuletzt um Ihre Website gekümmert?

JusMeum Team am 21.10.2010 · Merken · Teilen:JusMeumXing
   

 

 
 
Donnerstag, 21. Oktober 2010
Liebe Nutzer,
wann haben Sie sich zuletzt um Ihre Website gekümmert... ? ...so geht es den meisten. Deswegen nehmen wir Ihnen die Arbeit jetzt ab:
 

JUSMEUM Webservices und JUSMEUM

JUSMEUM bietet jetzt auch Webservices! Wir haben gesehen, dass viele Anwälte zwar im Internet aktiv sind, dass aber oft die Zeit fehlt, Domains zu bestellen, Hostingverträge abzuschließen, einen Webdesigner zu finden und dann noch einen anderen, der das Design technisch umsetzt. Und wenn eine Website vorhanden ist, wird sie häufig jahrelang nicht mehr angefasst. Deswegen führen wir Sie in drei einfachen Schritten zu einem professionellen und zeitgemäßen Webauftritt ab 495 Euro.

JMWS.png

Anrufen - Infos schicken - live!

dreischritte.png Grafische Spielereien

haben auf einer Anwaltswebsite nichts verloren. Ihre Mandanten wollen wissen, wo Sie sind, wer Sie sind und was Sie Ihnen bieten können. Integrierte Funktionen wie „Gesetze aufschlagen“ oder der JUSMEUM-Suchschlitz bieten zusätzlichen Service und runden Ihren Internetauftritt ab

Die Verzahnung mit SocialMedia-Kanälen ist eine langfristige Investition in...


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NEU: Tarifverträge kostenlos auf JUSMEUM - warum eigentlich nur hier?

JusMeum Team am 08.09.2010 · Merken · Teilen:JusMeumXing
Bundesweit arbeiten ca. 50% der Beschäftigten in einem Betrieb, der einem Branchentarifvertrag unterliegt. Für die anwaltliche Beratungspraxis im Arbeitsrecht sind Tarifverträge daher von überragender Bedeutung. Anders als Gesetze sind Tarifverträge aber nicht ohne Weiteres im Internet auffindbar. Das Bundesjustizministerium hält nur eine Liste für allgemeinverbindlich erklärter Tarifverträge bereit. Die Tarifregister der Länder enthalten nur „Tarifinformationen“, aber keine Tarifverträge – also nichts, mit dem man als Anwalt etwas anfangen kann. Portale wie tarifvertrag-portal bieten Tarifverträge kostenpflichtig an. Woran liegts? Wir wissen es auch nicht! Naturgemäß würde man erwarten, dass die Tarifpartner die Tarifverträge auf Ihren Homepages anbieten. Leider ist das nur sehr vereinzelt der Fall. Teilweise berühmen sich die Tarifpartner sogar eines Urheberrechts am Tarifvertrag wie hier – und das, obwohl das BAG schon 1969 klarstellte, dass Tarifverträge entsprechend § 5 UrhG urheberrechtsfrei sind (BAG NJW 1969, 861). Das aus guten Grund: Denn Tarifverträge sind Rechtssätze, die für einen großen Teil der Bevölkerung gelten. Häufig gelten Tarifverträge auch nicht durch die Tarifbindung, sondern durch vertragliche Einbeziehung. Ein Urheberrechtsschutz für Tarifverträge würde bedeuten, dass es im Belieben der Gewerkschaft stünde, einem Arbeitnehmer bzw. seinem Rechtsanwalt Zugang zu dem einschlägigen Tarifvertrag zu gewähren. Wie dem auch sei – wir versuchen hier Ihre alltäglichen Probleme beim Zugang zu juristischen Informationen zu lösen und Ihnen kostenlosen Zugang zu den für Sie wichtigen Informationen zu geben. Wenn Sie uns dabei helfen wollen, schicken Sie uns doch einfach einen Tarifvertrag zu, der in unserer Sammlung noch fehlt:...
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Thomas Willers vor einem Jahr
Hallo Timo, wie seid Ihr dann an die alle herangekommen? Auf jeden Fall ein sehr guter Service, den ich auch bestimmt bald in Anspruch nehme.
Dr. Timo Ehmann vor einem Jahr
wir haben die per Hand im Netz zusammengesucht,sortiert, formatiert etc. War ganz schön viel Arbeit und wir wollen auch weiter daran arbeiten. Optimal wäre natürlich, wenn die Community da mithelfen würde und mir ab und zu einen fehlenden zuschickt. Wenn das funktioniert lasse ich auch eine Upload-Funktion bauen.

Geeks and Law

JusMeum Team am 01.09.2010 · Merken · Teilen:JusMeumXing
Was machen unsere Entwickler eigentlich in ihrer Freizeit? Richtig! Sie entwickeln... Webanwendungen... zur Erholung mal nicht JUSMEUM, sondern mal etwas anderes.... nur so zum Spaß... etwas Nützliches (fast so nützlich wie JUSMEUM). 
In diesem besonderen Fall war es nicht nur zum Spaß, sondern unsere Chefentwickler Fabian Graßl und Adrian Pemsel haben an einem Wettbewerb teilgenommen, dessen Jury sich als "Who is who" der Geek-Szene liest. Ob Google, Facebook, Mozilla, Windows, Yahoo, Twitter, Adobe, Apple - alle haben Sie einen oder mehrere Ihrer Entwickler abgestellt, um zu testen, was die teilnehmenden Teams in 48 Stunden auf die Beine zu stellen vermochten. Und was unsere Jungs auf die Beine gestellt haben, kann sich wahrlich sehen lassen: Presto Track ist ein Analysetool - ähnlich wie Google Analytics, mit dem man Nutzeraktionen auf der eigenen Website auswerten kann. Anders als bei Google Analytics bewegt man sich (datenschutzmäßig) nicht auf die dunkle Seite der Macht und macht nicht durch die eigene Analyse gleichzeitig die Datenkrake Google fetter. Vielmehr werden nur die nötigsten Daten erhoben (keine vollen Ip-Adressen) und die Daten bleiben schön voneinander getrennt, so dass sie niemand missbrauchen kann. Zudem ist die Benutzung einfach (wie bei JUSMEUM) - denn einfach können wir einfach am Besten.

Jetzt brauchen unsere Entwickler nur noch Ihre Unterstützung! Für die "Ein-Mann-Team-Wertung" war unser Team mit zwei Mann leider ein bisschen zu groß und unser Chefdesigner Andreas Rintzner musste sich am fraglichen Wochenende leider um seine Familie kümmern, so dass das Design eher - naja sagen wir mal "funktional" ist. In der Kategorie "Utility" sind sie aber vorne mit dabei. Mit Unterstützung durch SIE (!!!), unsere User, wird es vielleicht auch...
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Andreas Rintzner vor einem Jahr
Moment mal – die zweite: Ich war am Sonntag bis 20:00 im Office ... Also nix Familie ...
Dr. Timo Ehmann vor einem Jahr
... pssst. Besser es weiß keiner, dass du eine farbberatung gemacht hast

JUSMEUM-Gründer im Interview bei DFKOM

JusMeum Team am 13.08.2010 · Merken · Teilen:JusMeumXing
Jan Christian Seevogel von JUSMEUM ist heute im Interview des Blogs von DFKOM. Es geht darum, was JUSMEUM ist, warum wir JUSMEUM gegründet haben und ob es sinnvoll ist juristische Aspekte von SocialMedia im Studium stärker zu betonen. Wer mag, kann ja mal reinlesen. 

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