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Internet und Recht RSS

Die fünf behämmertsten Forderungen zur Internetpolitik

Das Unverständnis unserer Politiker für Internetthemen scheint bisweilen grenzenlos. Gerade dramatische Ereignisse, bringen oft dramatisch hirnrissige Forderungen hervor. Aber keine Forderung ist unnütz - sie kann immer noch als schlechtes Beispiel dienen! Daher habe ich den größten Unsinn hier einmal kurz zusammengestellt und dabei auch ein paar fiese Lobbyisten zu Wort kommen lassen. Meine Top Five:

1. Axel E. Fischer fordert Vermummungsverbot im Internet

Was soll das?
Diese Forderung ist legendär, brachte ein großartiges Echo hervor und ist die unangefochtene Nr. 1. Man sollte in Internetforen nur noch mit Klarnamen auftreten dürfen.

Warum total behämmert?
Nach deutschem Datenschutzrecht ist es schon verboten, die 88.64.75.237 zu speichern. Denn das ist MEINE IP-Adresse, die gehört mir und Sie dürfen sie nicht speichern, da ich sonst gläsern bin und sie verklage. Das ist immerhin geltendes Recht, auch wenn ungefähr 99% aller deutschen Webseiten dagegen verstoßen, aber das ist ein anderes Thema. In eine solche datenschutzparanoide Stimmung hinein die Forderung zu stellen, man solle nur noch mit vollem Vor- und Familiennamen durch die Gegend surfen, war in der Tat eine großartige Chupze.


2. Klaus Jansen fodert Alarmknopf für extremistische Inhalte?

Was soll das?
Der jüngste Spross der vollkommen behämmerten Forderungen. Im Anschluss an den dramatischen Amoklauf in Norwegen, soll “der Alarmknopf” künftig solche Taten verhindern.

Warum total behämmert?
Nun ist es im Internetzeitalter nicht gerade schwierig, die Telefonnummer des Notrufs zu googeln, wenn man sich die Ziffernfolge 110 nicht merken kann. Man könnte sogar die 11880 anrufen, wenn das Hirn von den entsprechenden Werbebotschaften schon hinreichend zersetzt ist. Und ich bin sicher, die...
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Adrian Pemsel vor 9 Monaten
Wär schon lustig wenns nicht so traurig wäre...

Wem stehen die juris-Millionen zu?

zuerst veröffentlicht auf: http://www.iuwis.de/dossierbeitrag/wem-stehen-die-juris-millionen-zu

Staatliche Innovation im Zugang zu Gerichtsentscheidungen

Es war einmal ein Projekt des Bundesjustizministeriums mit einem ehrgeizigen Ziel: ein elektronischer Zugang zu Gerichtsentscheidungen! Das hört sich aus der heutigen Perspektive trivial an, doch das Projekt wurde zu einer Zeit in Angriff genommen, als man in Spielhallen „Pong“ spielte – im Jahr 1973. Elf Jahre und 90 Mio. DM später funktionierte juris und das waren gut investierte Millionen und eine beeindruckende Innovation, denn ein schneller und einfacher Zugang zu Rechtsinformationen ist von fundamentaler Bedeutung für die gesamte Rechtspflege.

Sobald juris funktionierte, wurde es in eine GmbH ausgegliedert und die „Bereitstellung der Informationen“ durch den Staat wurde in einem „Vertrag über die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der automatisierten Rechtsinformation“ geregelt. Als Kernregelung dieses Vertrages (Fassung vom 27.12.1991) stechen die Paragraphen 6 und 7 heraus, in denen es heißt:

 

§ 6 Abs. 1: „Der Bund zahlt juris eine jährliche Vergütung. Sie beträgt 5,5 Mio. DM zzgl. Mehrwertsteuer. <...>

§ 7: Die Einnahmen aus dem Online-Geschäft und aus der sonstigen Vermarktung stehen der juris GmbH zu.

 

Kosten verstaatlichen – Gewinne privatisieren

Wirtschaftlich funktioniert juris seither immer besser. Nach Recherchen von Spiegel-Online erwirtschaftete die Juris GmbH im Jahr 2009 eine Umsatzrendite von 28,2 %, was Einnahmen in Höhe von 33 Mio. Euro entspricht. Die Rahmenbedingungen sind irritierend. Denn inzwischen steht juris in Konkurrenz zu diversen anderen Anbietern, erhält aber anders als diese exklusiven Zugang zu einer Datenbasis, die in den...

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Der IGEL ist los - offene Mobilmachung gegen die GEZ für Verleger

Schlagworte: Leistungsschutzrecht

Ein Gesetzgebungsverfahren plätschert bisweilen einfach so vor sich hin. Hier ein Argument, da eine Stellungnahme, dann wieder parlamentarische Arbeit in den Hinterzimmern. Und bei letzterer zählt nicht zuletzt die „politische Rendite“, wie es FDP-Berater Dr. Ole Jani unverblümt auf der diesjährigen Göttinger Urheberrechtstagung formulierte. „Politische Rendite“ ist das Schmieröl der Demokratie, denn jeder einzelne Politiker hat auch eine individuelle Karriere. Für die muss er Allianzen schmieden, nicht nur in der Partei, sondern auch nach außen; zu Leuten, die ihm Informationen zutragen und Leuten, die über ihn berichten und ihm helfen, sich einen Namen zu machen. Lobbyismus ist dabei, wenn Unternehmen oder Verbände, die bestimmte politische Interessen vertreten, aus diesen Interessen Forderungen formulieren und an die Politiker herantragen. Das ist ein notwendiger Teil der Demokratie. Selbstverständlich gibt es mächtige Unternehmen und Verbände, die Ihren Forderungen etwas mehr Nachdruck verleihen können. So sind Lobbyismus und Korruption natürlich nahe Verwandte. Eine besondere Rolle beim Thema „politische Rendite“ spielt die Presse als „vierte Gewalt im Staat“. Denn die Presse kann Politikern und Parteien ein Gut mit besonders hoher „politischer Rendite“ anbieten, das üblicherweise in Wahlkampfzeiten besonders begehrt ist. So kam es auch, dass die Axel-Springer AG als Herrin der BILD-Zeitung, in einem Zeitpunkt als CDU und FDP um Zehntelprozentpunkte im Bundestagswahlkampf 2009 kämpften, diesen das Versprechen für ein „Leistungsschutzrecht für Presseverleger“ abtrotzte, das prompt den Weg in den Koalitionsvertrag fand.

Das ist freilich ein kompliziertes Ding so ein Leistungsschutzrecht und auch als Urheberrechtler...

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OpenAccess (Teil 3): Das Wissenschaftsurheberrecht in der Urheberrechtsreform - Vortragsmanuskript (OpenAccess-Tage, Göttingen 2010)

<Videofassung unter: http://www.youtube.com/watch?v=luGrfarHGx4>

I. Einleitung

meine Damen und Herren,  ich freue mich aufrichtig, heute hier zu sein unter Menschen, die mit mir die Überzeugung teilen, dass der Zugang zu Fachinformationen die vielleicht wichtigste Frage für die Zukunft unserer Gesellschaft ist. Das Internet hat unseren Umgang mit Informationen fundamental verändert und die Zugänglichkeit von Informationen fundamental verbessert. Und das schon jetzt in einem Moment, in dem wir nur einen Bruchteil der Möglichkeiten nutzen, die das Internet uns bieten kann.  Nicht zuletzt steht manchmal das Urheberrecht im Weg.  Offene Lizenzen zeigen mit Projekten wie Wikipedia und zahllosen Open-Source-Softwaresystemen, dass ein weniger an Schutz zu einem größeren Nutzen für die Allgemeinheit führt. Aber der Markt bringt nicht in allen Bereichen solche System ohne Weiteres hervor. Er braucht die Hilfe des Gesetzgebers. Er braucht Gesetze, die weniger Schutz und einen flexibleren Schutz gewähren, für einen besseren Zugang zu Informationen, für einen größeren Nutzen für die Allgemeinheit und für mehr Innovation.  Neue Technik bringt neues Recht hervor – so war das schon immer, so ist es auch heute. Das passiert aber nicht von allein, sondern es braucht Menschen, die für Veränderung kämpfen. Denn das Recht ist seinem Wesen nach zunächst mal konservativ und erst der „Kampf ums Recht“ bringt ein besseres Recht hervor, das die betroffenen Interessen sachgerecht und ausgewogen abbildet.  Die OpenAccess-Bewegung hat zu diesem erforderlichen „Kampf ums Recht“ Großes geleistet und erreicht, dass entscheidende Änderungen des Urheberrechts unmittelbar greifbar sind. Ohne Allianzinitiative, Aktionsbündnis Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft, OpenAccess.net und die... mehr...
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