zuerst veröffentlicht auf: http://www.iuwis.de/dossierbeitrag/wem-stehen-die-juris-millionen-zu
Staatliche Innovation im Zugang zu Gerichtsentscheidungen
Es war einmal ein Projekt des Bundesjustizministeriums mit einem ehrgeizigen Ziel: ein elektronischer Zugang zu Gerichtsentscheidungen! Das hört sich aus der heutigen Perspektive trivial an, doch das Projekt wurde zu einer Zeit in Angriff genommen, als man in Spielhallen „Pong“ spielte – im Jahr 1973. Elf Jahre und 90 Mio. DM später funktionierte juris und das waren gut investierte Millionen und eine beeindruckende Innovation, denn ein schneller und einfacher Zugang zu Rechtsinformationen ist von fundamentaler Bedeutung für die gesamte Rechtspflege.
Sobald juris funktionierte, wurde es in eine GmbH ausgegliedert und die „Bereitstellung der Informationen“ durch den Staat wurde in einem „Vertrag über die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der automatisierten Rechtsinformation“ geregelt. Als Kernregelung dieses Vertrages (Fassung vom 27.12.1991) stechen die Paragraphen 6 und 7 heraus, in denen es heißt:
§ 6 Abs. 1: „Der Bund zahlt juris eine jährliche Vergütung. Sie beträgt 5,5 Mio. DM zzgl. Mehrwertsteuer. <...>
§ 7: Die Einnahmen aus dem Online-Geschäft und aus der sonstigen Vermarktung stehen der juris GmbH zu.
Kosten verstaatlichen – Gewinne privatisieren
Wirtschaftlich funktioniert juris seither immer besser. Nach Recherchen von Spiegel-Online erwirtschaftete die Juris GmbH im Jahr 2009 eine Umsatzrendite von 28,2 %, was Einnahmen in Höhe von 33 Mio. Euro entspricht. Die Rahmenbedingungen sind irritierend. Denn inzwischen steht juris in Konkurrenz zu diversen anderen Anbietern, erhält aber anders als diese exklusiven Zugang zu einer Datenbasis, die in den...
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Ein Gesetzgebungsverfahren plätschert bisweilen einfach so vor sich hin. Hier ein Argument, da eine Stellungnahme, dann wieder parlamentarische Arbeit in den Hinterzimmern. Und bei letzterer zählt nicht zuletzt die „politische Rendite“, wie es FDP-Berater Dr. Ole Jani unverblümt auf der diesjährigen Göttinger Urheberrechtstagung formulierte. „Politische Rendite“ ist das Schmieröl der Demokratie, denn jeder einzelne Politiker hat auch eine individuelle Karriere. Für die muss er Allianzen schmieden, nicht nur in der Partei, sondern auch nach außen; zu Leuten, die ihm Informationen zutragen und Leuten, die über ihn berichten und ihm helfen, sich einen Namen zu machen. Lobbyismus ist dabei, wenn Unternehmen oder Verbände, die bestimmte politische Interessen vertreten, aus diesen Interessen Forderungen formulieren und an die Politiker herantragen. Das ist ein notwendiger Teil der Demokratie. Selbstverständlich gibt es mächtige Unternehmen und Verbände, die Ihren Forderungen etwas mehr Nachdruck verleihen können. So sind Lobbyismus und Korruption natürlich nahe Verwandte. Eine besondere Rolle beim Thema „politische Rendite“ spielt die Presse als „vierte Gewalt im Staat“. Denn die Presse kann Politikern und Parteien ein Gut mit besonders hoher „politischer Rendite“ anbieten, das üblicherweise in Wahlkampfzeiten besonders begehrt ist. So kam es auch, dass die Axel-Springer AG als Herrin der BILD-Zeitung, in einem Zeitpunkt als CDU und FDP um Zehntelprozentpunkte im Bundestagswahlkampf 2009 kämpften, diesen das Versprechen für ein „Leistungsschutzrecht für Presseverleger“ abtrotzte, das prompt den Weg in den Koalitionsvertrag fand.
Das ist freilich ein kompliziertes Ding so ein Leistungsschutzrecht und auch als Urheberrechtler...
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<Videofassung unter: http://www.youtube.com/watch?v=luGrfarHGx4>