Die Fachzeitschriften MMR (MultiMedia und Recht) und ZD (Zeitschrift für Datenschutz) des Beck-Verlages veranstalten zusammen mit der FOM in München am 13. Juni 2012 das 1. DialogCamp zu IT-, online- und datenschutzrechtlichen Themen.
Laut Information der Veranstaltet basiert das Konzept auf der Idee der “BarCamps“. Bei diesen ist das Konferenzprogramm nicht im Vorhinein festgelegt, sondern wird am Tag der Veranstaltung in einem morgendlichen Plenum der Teilnehmer zusammengestellt.
Als grobe Themenausrichtung dienen dabei die Bereiche “Daten”, “Handel”, “Software”, “Content” und “Kontrolle”. Die Teilnahmegebühr beträgt 25,- Euro.
Autor:
Rechtsanwalt Dr. Sebastian Kraska, externer DatenschutzbeauftragterTelefon: 089-5130 3920
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Information bei neuen Entwicklungen im Datenschutz
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Sie können nicht alles lesen. Hier finden Sie einen subjektiv zusammengestellten Querschnitt zu Datenschutz-Themen dieser Woche (Cloud, Nachlässigkeit, Analytics, Piratenpartei, Milieuschutz, IPv6, Hartz).
Sonntag, 6. Mai 2012, ein Blick nach Indien
Always check to whom you might be entrusting your data before deciding to work with any cloud computer storage service. There’s less risk of your information making its way into other hands if you opt for larger and more well-known providers, according to the German computer magazine c’t. After all, smaller providers can quickly change hands when businesses are sold. Informiert heute thehindu.com…
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Dienstag, 8. Mai 2012
Datenschutz: Deutsche Firmen noch zu nachlässig. In den deutschen Unternehmen wächst zwar das Bewusstsein für den Datenschutz, allerdings sind Verstöße noch immer weit verbreitet. Im vergangenen Jahr gab es in gut jedem vierten Großunternehmen (28 Prozent) mindestens einen entsprechenden Vorfall. Bericht bei winfuture.de…
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Die Datenschutz-Posse um Google-Analytics geht weiter: Premiere von “Wir machen uns die (Datenschutz-)Welt, wie sie uns gefällt” nun auch in Ansbach. (…) Nachdem vor einiger Zeit schon die amtlichen Datenschützer am Ort des deutschen Sitzes von Google (Hamburg) öffentlichkeitswirksam zu dem erstaunlichen Ergebnis kamen, man habe dem US-Konzern entscheidende Änderungen abgerungen, die künftig eine mit dem deutschen Datenschutzrecht konforme Nutzung des Reichweiten-Analysetools Google Analytics ermöglichen würden, haben sich nun auch die bayerischen Kollegen vom dortigen Landesamt für Datenschutzaufsicht in den gleichen Zug gesetzt. Zum Artikel bei Legalit.de…
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Mittwoch, 9. Mai 2012
Piratenpartei im Inhaltecheck. Anonymität im Netz, mehr...
mehr...Hier finden Sie die Präsentationsfolien des Vortrags zum Thema ”Datenschutz in der Cloud (Datenschutzrechtliche Besonderheiten bei Services aus der Cloud und der Vertragsgestaltung)” vom Channel-Sales Kongress Cloud Computing in München am 9. Mai 2012.
Download der Präsentationsfolien als PDF-Dokument.
Zu den Folien auf slideshare.
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Information bei neuen Entwicklungen im Datenschutz
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Das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht (Bayerische Datenschutz-Aufsichtsbehörde für den Unternehmensbereich) überprüft derzeit mittels einer Software, ob auf Webseiten Google Analytics datenschutzkonform eingesetzt wird.
In der Pressemitteilung vom 7. Mai 2012 heißt es dazu:
“(…) Die Webseitenbetreiber in Bayern, die noch Defizite bei der Umsetzung der datenschutzrechtlichen Vorgaben aufweisen, werden von uns angeschrieben und in einem ersten Schritt aufgefordert, diese zu beheben. Wir sehen dies als Beitrag zur Qualitätssicherung für die Unternehmen einerseits und Sicherstellung des Schutzes des allgemeinen Persönlichkeitsrechts der Nutzer andererseits an” so Thomas Kranig, Präsident des Bayerischen Landesamtes für Datenschutzaufsicht. (…)
Ende Mai 2012 plant das BayLDA dann einen zweiten Prüfdurchgang mit den neu hinzugekommenen Internetadressen durchführen. “Ziel dieser Aktion ist es primär, datenschutzkonforme Zustände beim Einsatz von Software zur Erfassung des Nutzerverhaltens im Internet zu erreichen. Aus diesem Grund wird das BayLDA im Rahmen dieser Prüfung bei Feststellung von Verstößen zunächst keine Bußgeldverfahren einleiten, sondern erst dann, wenn ein Webseitenbetreiber sich nach entsprechender Aufforderung durch das BayLDA sein Programm anzupassen, nachhaltig weigert oder nicht reagiert.” so Thomas Kranig weiter.”
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