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CLLB erstreitet weitere Urteile gegen Debi Select - LG Landshut verurteilt Debi Select zur Gewährung von Akteneinsicht an Anleger

Anleger erwirken vor dem LG Landshut Beschluss zur Erstellung der ausstehenden Auseinandersetzungsbilanz

München, Berlin, 10.05.2012: Seit den Gesellschafterversammlungen der Debi Select Fonds am 21./22.04.2012 in Esslingen sind nun weitere drei Wochen vergangen, ohne dass die von Seiten der Fondsgesellschaft gemachten vollmundigen Versprechungen auch nur ansatzweise erfüllt wurden.
 
Bis heute liegt den Anlegern keine genehmigte Bilanz für das Jahr 2010 vor.
 
Die von Seiten der Fondsgesellschaft mehrfach zugesagte Akteneinsicht in die Geschäftsunterlagen der Fonds wurde bis heute nicht gewährt.
 
Allerdings hat nunmehr ein der von Kanzlei CLLB Rechtsanwälte vertretener Anleger die von ihm geforderte Akteneinsicht in die Geschäftsunterlagen erfolgreich gerichtlich durchgesetzt.
 
Die Debi Select wurde vom zuständigen Amtsgericht Landshut verurteilt, dem Anleger oder einem von ihm beauftragten Rechtsanwalt, Akteneinsicht zu gewähren. Darüber hinaus muss die Debi Select dem Anleger sämtliche Anwalts- und Gerichtskosten erstatten.
 
Aus Sicht der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte ist es nach wie vor absolut unverständlich, warum die Geschäftsführung der Debi Select weitere unnötige Anwalts- und Gerichtskosten produziert, um sich gegen begründete Ansprüche der Anleger erfolglos zu verteidigen.
 
So wurden von Seiten der Kanzlei CLLB zu Gunsten von Anlegern der diversen Debi Select Fonds bereits etliche Urteile erstritten, in denen die Debi Select Fonds verpflichtet wurde, Anlegern, die ihre Beteiligung bereits wirksam gekündigt hatten, die Höhe des ihnen zustehenden Auseinandersetzungsguthabens zu berechnen.
 
Trotz dieser Urteile liegen die geforderten Auseinandersetzungsbilanzen bis heute nicht vor.
 
CLLB beantragte daher bei Gericht, dass von... mehr...

SEB Immoinvest wird abgewickelt - CLLB Rechtsanwälte informieren über Handlungsoptionen

Schlagworte: SEB Immoinvest
München, 08.05.2012 – Nun ist es traurige Gewissheit: Der Immobilenfonds SEB Immoinvest, in den über 300.000 Anleger mehr als 6 Mrd. Euro investiert haben, wird aufgelöst. Die freien Finanzmittel des Fonds hatten nicht ausgereicht, um die Rückgabewünsche der Anleger zu erfüllen.
 
Zahlreiche offene Immobilienfonds befinden sich in der Krise. Jetzt hat es mit dem SEB Immoinvest ein Schwergewicht erwischt, das nunmehr abgewickelt werden muss. Zahlreiche Anleger fragen sich, wie sie sich unter diesen Umständen verhalten sollen.
 
Für die Anleger bestehen nunmehr drei Handlungsoptionen, so Rechtsanwalt Alexander Kainz von der auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Anwaltskanzlei CLLB Rechtsanwälte mit Standorten in München, Berlin und Zürich, die bereits zahlreiche Fondsanleger vertritt.
 
Die Anleger können das Abwicklungsverfahren abwarten, die Anteile über die Börse verkaufen oder ggf. Schadenersatzansprüche geltend machen.
 
Anleger, die am Abwicklungsverfahren teilnehmen, brauchen einen langen Atem, da der Fonds in Abstimmung mit der Bafin zum 30.04.2017 aufgelöst wird. Der Fonds ist in 132 Immobilien investiert, die im Zuge der Fondsauflösung verkauft werden. Die erste Auszahlung an die Anleger soll im Juni dieses Jahres erfolgen, anschließend sind weitere halbjährliche Ausschüttungen geplant. Ob die Anleger letztlich das von ihnen investierte Kapital vollständig wiedererhalten werden, ist ungewiss.
 
Den Anlegern steht auch die Möglichkeit offen, ihre Anteile an dem Immobilienfonds über die Börse veräußern, was aber ebenfalls zu Verlusten führen kann.
 
Anleger, die sich schadlos halten möchten, sollten daher prüfen, ob ihnen nicht Ansprüche gegen Dritte zustehen. Fondsinvestoren sind nicht rechtlos gestellt, insbesondere wenn... mehr...

Santander Kapitalprotekt P (vormals SEB Kapitalprotekt P) - Verjährung von Schadensersatzansprüchen droht: CLLB Rechtsanwälte vertreten betroffene Anleger

Berlin, 04.05.2012 – Eine sichere zur Altersvorsorge Kapitalanlage sollte es sein, versprach der Bankberater der SEB einem Mandanten von CLLB Rechtsanwälte. Davon kann indes keine Rede sein: der Kapitalprotekt P teilt nun das Schicksal zahlreicher offener Immobilienfonds und ist geschlossen worden. Für die Anleger bedeutet dies, dass sie in absehbarer Zeit nicht an ihr Geld herankommen.
 
Der als Dachfonds konzipierte Kapitalprotekt P investierte seinerseits in eine Reihe von insbesondere offenen Immobilienfonds, die ihrerseits geschlossen wurden, weil zu viele, oft auch institutionelle Anleger, gleichzeitig ihre Anteile zurückgeben wollten, was die Liquidität der Immobilienfonds nicht hergab.
 
Für etliche Anleger kam diese Entwicklung völlig überraschend, wurde der Kapitalprotekt P doch als vor allen Dingen sicheres Produkt angepriesen. Anleger waren für diese Sicherheit bereit, sich mit niedrigeren Wertzuwächsen zu begnügen. Zudem wurde der Fonds oft mit dem Argument empfohlen, dass die Anteile börsentäglich zurück genommen werden würden. Das Risiko, dass der Fonds geschlossen werden könnte, wurde in den CLLB Rechtsanwälte bekannten Fällen nicht erwähnt. Rechtsanwalt Hendrik Bombosch von der auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei mit Büros in Berlin, München und Zürich meint hierzu, dass dieses Risiko jedoch seit Schließung der ersten offenen Immobilienfonds Ende 2008 nicht mehr hätte verschwiegen werden dürfen.
 
Die aktuelle Situation setzt die Anleger unter großen Zugzwang, da Schadensansprüche wegen fehlerhafter Anlageberatung sehr kurzen Verjährungsfristen unterliegen.
 
Rechtsanwalt Bombosch empfehlt allen Anlegern des Fonds, die sich für unzureichend aufgeklärt halten, äußerst zeitnah prüfen zu lassen,...

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Schiffsfonds in der Krise – Teil 20: Insolvenzantrag der MS „Pride of Madrid“ und MS „Pride of Paris“

Schlagworte: Schiffsfonds
München, den 02. Mai 2012: Wie vor kurzem bekannt wurde, wurde für die MS „Pride of Madrid“ und MS „Pride of Paris“ Schifffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG vor dem Amtsgericht Hamburg Insolvenzantrag gestellt (517 IN 3/12 und 517 IN 4/12). Am 25. April 2012 um 16.15 Uhr und 16.20 Uhr wurde die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Schuldnerinnen angeordnet, zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Malte Köster bestellt.
 
Überraschend ist die Insolvenz der Unternehmen, deren Fondsvolumen sich auf je 10 Millionen Euro beläuft, aber keineswegs. Die MS „Pride of Madrid“ und MS „Pride of Paris“ (ehemals MS „Beluga Fascination“ und MS „Beluga Flirtation“) hatten bereits seit einiger Zeit mit wirtschaftlichen Schwierigkeiten zu kämpfen. Die die Schiffe finanzierende Bank hat nun dem Sanierungskonzept aber wohl endgültig ihre Zustimmung verweigert.
 
Auch, wenn die Insolvenz des Fonds für die Anleger wohl zu erheblichen Verlusten, möglicherweise sogar zu einem Totalverlust führen sollte, stehen die Betroffenen aber nicht unbedingt chancenlos dar. Denn die Geschädigten können versuchen, den ihnen entstandenen Schaden zu begrenzen, indem sie mögliche Ansprüche gegen die Anlageberater verfolgen. „Dies gilt dann, wenn die Anlageberater nicht ihren Aufklärungspflichten gegenüber den Anlegern nachgekommen sind“, so Rechtsanwalt Christian Luber, LL.M., M.A., von der auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei CLLB Rechtsanwälte mit Büros in München, Berlin und Zürich, die bereits zahlreiche Schiffsfonds-Geschädigte vertritt. „Anlageberatern kommen nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes grundsätzlich  erhebliche Informations- und Aufklärungspflichten zu. Dies bedeutet, dass Berater, die den... mehr...
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