Und auf einmal kennt jeder den Begriff Sharehosting: Nachdem die Seite “Megaupload” zum Zielobjekt der Fahnder wurde und die Betreiber mediengerecht “gefasst” wurden, sprang nicht nur erwartet, sondern wohlkalkuliert, als erstes die Presse auf das Thema an, danach reagierten andere “Sharehoster” und fingen an, ihre Dienste zu limitieren. zeitgleich dominierte plötzlich eine Frage: Was haben Nutzer zu befürchten? Als wäre hier eine Antwort möglich.
Zur rechtlichen Lage des Sharehosters lässt sich derzeit nicht viel mehr sagen als: Grundsätzlich ist der Dienst nicht illegal, ob die Betreiber nach deutschem Recht haften im Zuge der Störerhaftung ist umstritten, aber in der Tendenz eher negativ (zur Rechtsprechung hier bei uns).
Letztlich steht aber vor allem derzeit der jeweilige Nutzer im Fokus und die Frage, ob dieser (irgendwelche) rechtliche Konsequenzen zu befürchten hat. Dabei muss allerdings zwischen der juristischen Frage und der tatsächlichen Frage unterschieden werden: Juristisch kann man es kurz machen und feststellen, dass sowohl der Upload als auch der Download von urheberrechtlich geschütztem Material ohne Genehmigung des Rechteinhabers eine Urheberrechtsverletzung sein wird. Die vielfach thematisierte “Privatkopie” hat in diesem Zusammenhang nichts verloren, denn nach §53 I URhG gilt dies nur, “soweit nicht zur Vervielfältigung eine offensichtlich rechtswidrig hergestellte oder öffentlich zugänglich gemachte Vorlage verwendet wird”. Wenn man bei einem Sharehoster einen Film zieht, der gerade im Kino läuft oder käuglich auf einer DVD erworben wird, wird kein Richter darüber diskutieren, ob die Quelle wirklich “offensichtlich rechtswidrig” war.
Juristisch also eher kurz – und tatsächlich? Tatsächlich wird man erst einmal ein Problem haben, die Nutzer zu identifizieren, jedenfalls bei Downloadern ohne eigenen Account. Die hier (vielleicht!) vorhandene IP-Adresse wird man mitunter nur schwer zuordnen können. Auch wenn aktuell Provider recht lange IP-Adressen speichern und Strafverfolgungsbehörden hier Zugriff nehmen könnten, werden viele Nutzer, selbst bei Nutzung bis zur letzten Sekunde, von langen Laufzeiten innerhalb von Behörden profitieren, zumal man sich von Anfang an auf die Betreiber konzentriert hat.
Problematischer aber kann es dann sein, wenn jemand einen eigenen Account führte, mit einer Mail-Adresse, die zurück zu verfolgen ist. Oder wenn es (wie im Fall Megaupload) Boni-Systeme gab und man bei der Auszahlung evt. Guthabens Zahlungsdaten angegeben hat. Der Premium-Account bei Megaupload beispielsweise arbeitete mit PayPal, die sich alle Mühe geben, ihre Nutzer zu identifizieren. In diesen Fällen ist eine Verfolgung also keineswegs allzu leicht zurück zu weisen. Gleichwohl reicht ein solcher Account dann auch wieder nicht – fraglich wird sein, ob nachvollzogen werden kann, was angeboten wurde. Wer etwa vom Bonus-System profitierte, weil er akribisch Linux-Distributionen als Download gepflegt hat, wird alleine deswegen keine Probleme bekommen können.
Also: Erst mal kein Grund zur Panik, gleichwohl ein Grund, die eigene Tätigkeit bei Sharehostern auf den Prüfstand zu stellen. Jedenfalls die “ganz grossen” Nutzer sollten durchaus eine gewisse Attraktivität bei der Verfolgung bieten – kann man hier doch relativ leicht bei einigen wenigen ein erschreckendes Exempel statuieren. Dazu kommt, dass bei Ausschüttungen aus dem Bonussystem ein “gewerbliches Handeln” in Betracht kommt, was zu höheren Strafrahmen führt. Der durchschnittliche User sollte hier aber m.E. nicht betroffen sein, da bei der Vielzahl von Nutzern alleine die Arbeitslast für die Behörden kaum zu leisten sein wird, sofern überhaupt etwas zurück verfolgt werden kann.
Also: Haben “die Nutzer” etwas zu befürchten? Die ehrliche Antwort kann derzeit nur lauten – man weiss es nicht. Und man wird es erst wissen, wenn etwas passiert. Das einzige, was möglich ist, ist die Einteilung in Risiko-Gruppen, etwa nach dem Muster
Und da im Übrigen die große Zeit der Orakel hinter uns liegt: Alles weitere zeigt die Zeit. Dabei bleibe ich bei meiner Einschätzung vom letzten Jahr und möchte insofern die nun stattgefundene Aktion zwar als Paukenschlag, aber nicht als Ende sondern nur als Auftakt einschätzen:
Als Trend ist weiterhin absehbar, dass das klassische Filesharing sich hinsichtlich urheberrechtlich geschützter Werke auf dem Rückzug befindet – Sharehoster sind die Zukunft des Datentauschs. Zunehmend werden dabei auch die Rechteinhaber hinsichtlich der Sharehoster juristisch aktiv, nicht nur in den USA, sondern auch hierzulande.
Keineswegs sehe ich dabei ein Ende der Welle der Filesharing-Abmahnungen, vielmehr sind wir hier wohl gerade auf der Bergspitze oder kurz davor. Allerdings werden wir ab 2012 feststellen, dass die breiteren Aktionen gegen Rechtsverletzer zunehmend auch andere Bereiche erfassen – sicherlich speziell Sharehosting, aber auch soziale Netzwerke. Wobei derzeit noch nicht anzunehmen ist, dass es die Ausmaße von Filesharing-Abmahnungen erreichen wird, die schlichtweg (jedenfalls hierzulande) sehr gut zu automatisieren sind, was eine gewisse Masse naturgemäß ermöglicht.